Als privat gewerblich verkaufen?

4 Antworten

Folgendes: es gibt da auch ne gewisse Grau Zone. Rechtlich gesehen ist es sobald du ein "Geschäft" mit gewinnbringender Absicht (Heißt wenn du etwas verkaufen willst wie zb. du willst einen Ramschladen Aufmachen - kann auch über das Internet sein - und du willst Gewinne erzielen - Muss das bereits angemeldet werden) betreibst musst du es anmelden - in diesem Fall wäre das z.B. ein Handelsgewerbe welches frei ist ( bedeutet du benötigst keine Befähigung gehst zu der Wirtschaftskammer und meldest dir dein Gewerbe an. Aber in Wahrheit ist es so das du Privat eig. Alles verkaufen kannst. Du darfst nur keine Mwst verlangen da du diese nicht Abführst!!!

Dann gibt es aber noch zu beachten das wir in Österreich (da weiß ich es fix wie es bei euch ist keine Ahnung) einen Freibetrag haben. Dies bedeutet ich darf als Privatperson 700€ "Verdienen" ohne das ich mich strafbar mache und ein Gewerbe Brauche..

Lange rede Kurzer Sinn:

Wie mein Vorredner sagte. Wenn du dich als Gewerbe ausgibst ohne das du eines Angemeldet hast ist es Strafbar

Geochelone  15.04.2018, 12:11

so was gibt es in D nicht.

Nein, das wäre nicht legal. Als gewerblicher Verkäufer benötigt man einen Gewerbeschein bzw. eine Gewerbeanmeldung.

Umgekehrt machen sich Leute, die gewerblich verkaufen oder Dienstleistungen anbieten und sagen sie wären privat, strafbar.

Timetosayhellu 
Fragesteller
 15.04.2018, 08:39

hmm Dan tut er sich aber der eine meiner Meinung nach stark aus dem Fenster lehnen

Geochelone  15.04.2018, 11:47
@Timetosayhellu

Kann du das noch mal auf deutsch schrieben ?

Secretstory2015  15.04.2018, 23:41

Bitte nochmal auf Deutsch das ganze @Timetosayhellu.

Privat Gewerblich gibt es nicht.

Du verkaufst entweder etwas Privat, oder Gewerblich.

Für den Gewerblichen Teil, benötigst du eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.

Beim Privatverkauf, kann man keine MwSt. berechnen.

ist das legal?

Nein.

Wer Umsatzsteuer ausweist, ist Unternehmer, betreibt (hier in diesem Fall) ein Gewerbe und schuldet Kunden, die Verbraucher sind, entsprechend Sachmängelhaftung und Widerrufsrecht.

Rosinenpickerei und irgendwelche Zwitter-Konstrukte, zwischen gewerblich und privat gibt es nicht.