Allianz Versicherung -> Nutzungsaufall -> 5 statt 12 Tage erstattet wegen Lieferschwierigkeiten der Ersatzteile, Rechtens?
Hallo mir wurden nur 5 Tage ansatt 12 erstattet. Es ist aber nicht meine Schuld das die Werkstatt so lange gebraucht hat. Ich habe sogar mehrmals dort angerufen und gefragt wann das Fahrzeug fertig wird. ich finde das echt unfair...
Darf die Allianz das einfach so machen?
Ich habe eine E-Mail geschrieben. habt ihr Verbesserungsvorschläge?
Liebes Allianz-Team,
am 05.10.2020 hatte ich einen Autounfall mit einem ihrer Versicherungsnehmer. Mein Fahrzeug war für 12 Tage zur Reparatur und ich konnte es in dieser Zeit nicht nutzen. Ich habe eine Nutzungsausfallentschädigung bei euch beantragt. Heute habe ich die Antwort per Brief erhalten. Dort steht, dass mir nur 5 Tage der insgesamt 12, erstattet werden können, weil laut Gutachten die Reparaturdauer 3 Tage nicht überschreiten sollte. Laut der Mercedes-Benz Werkstatt (Niederlassung Berlin) gab es aber Lieferschwierigkeiten für die Ersatzteile und somit ergab sich dann die Reparaturdauer von 12 Tagen. Dem Gutachter ist es aber nicht möglich, vorher einzuschätzen, ob Lieferschwierigkeiten bei den Ersatzteilen vorhanden sind oder nicht. Ich kann für diese ganze Situation nichts und ich war auf das Fahrzeug angewiesen. Ich würde euch daher bitten, die Angelegenheit noch mal zu prüfen.
Hier noch ein Auszug aus einem Urteil:
OLG Düsseldorf v. 19.05.2011:
Verzögerungen bei der Durchführung der Reparatur, die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Schädigers. Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen auf unvorhersehbaren Ersatzteillieferschwierigkeiten beruhen. Eine Anspruchsminderung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Geschädigten selbst eine Verletzung der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs.2 BGB vorzuwerfen ist. Darlegungs- und beweisbelastet für die Tatsachen, die einen Mitverschuldensvorwurf begründen könnten, ist nach den allgemeinen Regeln der Schädiger.
------------------------ Nachtrag -------------------------
Habe bei Facebook einen öffentlichen Post erstellt mit dem inhalt von oben. Habe vorgstern einen Rückruf seitens der Allianz erhalten. Heute war die Restsumme vollständig auf dem Konto... Danke nochmal an alle die geantwortet haben...
4 Antworten
Vorab: Gut formuliert, aber zu zahm.
Vorschlag:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05.10.2020 hatte ich einen Autounfall mit einem ihrer Versicherungsnehmer, AZ: <Schadennummer>. Mein Fahrzeug war für 12 Tage zur Reparatur und ich konnte es in dieser Zeit nicht nutzen. Ich habe daher die mir rechtlich zustehende Nutzungsausfallentschädigung beantragt. Heute habe ich Ihre Antwort per Brief erhalten. Sie führen dort aus, dass mir nur 5 Tage der insgesamt 12, erstattet werden könnten, weil laut Gutachten die Reparaturdauer 3 Tage nicht überschreiten sollte. Laut der Mercedes-Benz Werkstatt (Niederlassung Berlin) gab es aber Lieferschwierigkeiten für die Ersatzteile und somit ergab sich dann die Reparaturdauer von 12 Tagen. Dem Gutachter ist es aber nicht möglich, vorher einzuschätzen, ob Lieferschwierigkeiten bei den Ersatzteilen vorhanden sind oder nicht. Da mich als Geschädigten an der Verzögerung der Arbeiten kein Verschulden trifft, und ich auf das Fahrzeug angewiesen war, fordere Sie daher auf, die noch ausstehende Restsumme in Höhe von € XXXX,XX unverzüglich anzuweisen."
Textstellen entsprechend ergänzen, das Ganze ausdrucken und per Einwurfeinschreiben an die Allianz schicken, gerne auch zusätzlich als Fax vorab.
Dass deine Vertragswerkstatt Lieferschwierigkeiten hat, liegt ja nicht im Verschulden deines Unfallgegners. Da musst du dich an deine Werkstatt halten.
Die Nutzungsausfallentschädigung wird pauschalisiert für alle gängigen Reparaturen oder Wiederbeschaffungszeit berechnet.
Schicke denen die Rechnung vom 17.10.2020 m.d.B. um erneute Prüfung und Erstattung der Diff..
Viel Glück.
Absenden, per Einschreiben aber mit Nachweisen, dass es sich so verhalten hat.
Den Satz: "Ich würde euch daher bitten, die Angelegenheit noch mal zu prüfen."
ändern in: Ich fordere Sie hiermit auf, die ausstehende Restsumme zu zahlen.
Aber die des Unfall-Opfers?
Das ist doch nicht die Schuld des Unfallgegners, dass Mercedes keine ausreichende Lagerhaltung hat.