Alkohol beim Frisör?

6 Antworten

Nach §2 GastG (Gaststättengesetz) ist es verboten im Friseursalon ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis Alkohol (z.B. Sekt) an die Kunden auszuschenken. Nach einem neuen Artikel bei Friseur-Unternehmer.de ist es dabei unerheblich, ob dieser Ausschank unentgeltlich erfolgt oder nicht. Ich kenne kaum einen Salon, in dem es nicht trotzdem gemacht wird, ohne dass die Inhaberin die möglichen Folgen kennt. Tatsächlich gehen nämlich Behörden gegen den Sektausschank beim Friseur vor. Unter folgendem Link wird das Original-Schreiben einer Gemeinde veröffentlicht, mit welchem einer Friseurmeisterin aus Hessen unter Androhung einer sehr hohen Geldstrafe verboten wird, Sekt an ihre Kunden auszuschenken:

http://www.friseur-unternehmer.de/pages/aktuelle-themen/alkoholausschank-in-friseursalons-verboten.php

Die Lösungsmöglichkeit über einen Werbevertrag mit einem Sektanbieter ungestraft „kostenlose Kostproben“ ausschenken zu können, wird an der „Teilnahmebereitschaft“ der Produzenten scheitern, die ihre wertvollen Marken sicher nicht für „Versuche der Gesetzesumgehung“ hergeben werden. Somit gibt es (noch) keine rechtlich einwandfreie Lösungsmöglichkeit für dieses „Alkoholproblem“.

Ein Frisörgeschäft bleibt ein Frisörgeschäft auch wenn den Kunden ein Glas Sekt angeboten wird. Du brauchst keine Schankgenehmigung. Es sei denn Du machst darin eine Bar auf, so als Zusatzgeschäft.

Gaststättengesetz

§ 2 Erlaubnis (1) Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden. (2) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer 1. alkoholfreie Getränke, 2. unentgeltliche Kostproben, 3. zubereitete Speisen oder 4. in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

Vielleicht könnte man sogar mit einem Sektanbieter einen Werbevertrag schließen und in seinem Namen den Sekt als Kostprobe reichen?

pippi60  09.11.2008, 09:32

Eine gute Idee! DH!

Nein. In Unternehmen ist es auf den Chefetagen doch auch üblich, dass ein Glas Sekt serviert wird. Außerdem bekommen den Sekt nur Kunden, er wird doch nicht öffentlich angeboten. Oder bei Geschäftseröffnungen gibt es manchmal auch ein Glas Sekt zur Begrüßung. Aber es werden keine Getränke öffentlich ausgeschenkt. Also dürfte es erlaubt sein.

Andreas Schubert  23.01.2018, 16:33

Sobald mehr als ein Kunde im Salon anwesend ist und jederzeit auch weitere Kunden (oder mögliche zukünftige Kunden) jederzeit vor draußen hereinspazieren können, ist es halt öffentlich . . . sowohl was die GEMA-Gebühr betrifft, als auch den Ausschank von Alkohol.

Wenn ich lediglich einzelne Kunden (und ausschließlich mit festem Termin) bediene und ansonsten auch die Tür zu bleibt, ist es nicht öffentlich

Auch bei Geschäftseröffnungen empfiehlt es sich, sich vorab zumindest bei den Behörden zu informieren.

ich kenne das Gläschen Sekt beim Firsör, ich denke nicht, dass er dafür eine Genehmigung eingeholt hat.

OSQuest  09.11.2008, 09:17

müssen denn solche Lapalien jetzt auch noch geregelt werden?

Bodenseher  09.11.2008, 09:18
@OSQuest

ich meinte nicht, dass er eine Genehmigung holen sollte.

Das ist wirklich lächerlich, den Sekt sehe ich als Service, wie Mineralwasser im Wartezimmer beim Arzt

regideur  09.11.2008, 09:42
@OSQuest

Spätestens wenn die neidische und unkreative Konkurrenz klagt muss es geregelt werden...