ALG I während Sperrzeiten arbeiten?

2 Antworten

Meiner Ansicht nach A und nicht B, wenn die Sperre schon verhängt wurde, man würde dann nur innerhalb der Sperrzeit bei erneuter Arbeitslosigkeit wieder kein ALG - 1 bekommen.

Wenn Du mit den 2 Minijobs insgesamt nicht über 450 Euro Brutto kommst, dann wären es immer noch Minijobs, was sie darüber hinaus nicht mehr wären.

Deshalb könnte man einen oder zwei Minijobs zu jeder Zeit kündigen, auch wenn es keinen wichtigen Grund dafür gibt, weil es im SGB - lll keine Verpflichtung gibt seine Leistungen zu mindern, also durch Aufnahme eines Minijobs, so wie es im SGB - ll also im ALG - ll Oder besser Hartz - lV Bezug vom Jobcenter der Fall ist.

während der Probezeit grundlos gekündigt werde?

Eine Kündigung hat meistens einen Grund. Nur, daß dieser nicht zwingend genannt werden muß.

Wenn Du jetzt eine Vollzeitstelle annimmst, hast Du mit der Agentur für Arbeit für die Zeitdauer des Beschäftigungsverhältnisses nichts zu tun.

Ob Du bei der nächsten Arbeitslosigkeit dann noch mit einer Sperre belegt wirst, weiß ich nicht, vermute aber mal, daß Ja.

Eventuell führt die "grundlose" Kündigung zu einer weiteren Sperre.

Natürlich kannst Du zusätzlich zu einem VZ-Job noch Minijobs haben. Ein gekündigter Minijob ist bzgl. ALG 1 m.W.n. nicht relevant.

isomatte  28.08.2021, 19:04

In diesem Fall hat man schon dann nichts mehr mit der Agentur für Arbeit zu tun, wenn man eine Beschäftigung von 15 oder mehr Stunden pro Woche aufnehmen würde.

Denn ab 15 Stunden die Woche gilt man im SGB - lll schon nicht mehr als arbeitslos.

Es ist also gar keine Vollzeit oder ggf. Teilzeitbeschäftigung notwendig, um aus dem Leistungsbezug zu fallen.