Habe ich eine Sperrzeit bei ALG I wegen Eigenkündigung um meine Fachhochschulreife machen zu können?

7 Antworten

Lass die Sache kostenlos überprüfen vom

Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD)

Kontakt
http://mehr-hartz4.net/index.php?id=447

Achte auf die Widerspruchsfrist in dem Bescheid. Innerhalb der angegebenen Frist muss ein eventueller Widerspruch beim Amt eingegangen sein.

Notfalls - um die Frist zu wahren - lege vorsorglich einen Widerspruch ohne Begründung ein - den kannst Du jederzeit zurücknehmen:

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Absender

Datum

Adresse

Betreff: Aktenzeichen ... Bescheid vom ...

Gegen obigen Bescheid lege ich

W i d e r s p r u c h

ein.

Begründung folgt.

Hochachtungsvoll

(Deine Unterschrift)

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Gib den Widerspruch persönlich ab und lass Dir den Eingang auf einer mitgebrachten Kopie bestätigen (dazu gleich mehr).

Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen Grundsicherungsbeziehern reingebe - Du wirst leicht erkennen, was für Dich zutrifft::

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Während des Schulbesuchs hattest du ja gar keinen Anspruch uf AlG 1, da du nicht vermittelbar warst.

Eine Sperrfrist beginnt mit dem ersten Tag der Anspruchsdauer.

Du kannst aber der Sperrzeitverfügung widersprechen mit der Begründung, dass du mit wichtigem Grund gekündigt hast. Wenn deinem Widerspruch nicht abgeholfen wird, steht dir der Klageweg offen.

Vor dem Sozialgericht ist das kostenlos und du brauchst auch KEINEN Anwalt.

Doch, meine Sperrzeit lief von September bis Dezember 2014, in dieser Zeit besuchte ich die Schule. So habe ich es auch schriftlich erhalten.

Sperrzeiten sind die unvermeidliche Folge einer Kündigung ohne wichtigen Grund. Diese Eigenkündigung ist ja nicht "alternativlos" zu einer Weiterbeschäftigung, sondern entspricht deinem höchstpersönlichen Wunsch. Warum sollte es da keine Sperrzeit geben?

Sei froh, dass die gar nicht greift, weil du die Sperre schon "abgesessen" hast.

Und tatsächlich verkürzt sich um die Sperrzeit auch der ALG 2-Bezug. Aber so lange möchtest du doch wohl nicht arbeitslos bleiben...?!

Ich finde eine Weiterbildung gehört unterstützt und darauf gehört Rücksicht genommen. Es fehlen doch angeblich so viele Fachkräfte im Land? Auf diesem Weg bin ich gerade und deshalb ist das für mich nicht nachvollziehbar. Und nein, ich möchte nicht so lange arbeitslos sein, ich bin schon auf der Suche.

@sascha228

Aber doch nicht nach Lust und Laune und auf alleinigen Zuruf der Wünschenden! :-) Und eben auch nicht einseitig auf ausschließliche Kosten der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung. Auch Arbeitgeber profitieren von deiner Weiterbildung. Warum hat dir z.B. dein AG diese nicht finanziert...?

Weiterbildungen rechtfertigen sich aus Sicht der Arbeitsagentur grundsätzlich immer dann, wenn sie der Vermeidung von Arbeitslosigkeit dienen - nicht, wenn sie diese erst begründen!

Dein persönliches Partikularinteresse in allen Ehren, aber würde man so generell und flächendeckend vorgehen, wie du dir das wünschst, kannst du im gleichen Atemzug auch die Verdoppelung der Beiträge zur Alo-Versicherung fordern... :-)

Damit kannst du dich dann gerne mal zur Wahl stellen... :-)))

@sascha228

Hier macht ein Widerspruch und evtl. anschließende Klage durchaus Sinn. Sozialgericht ist kostenlos und es besteht keine Anwaltspflicht.

@DerHans

Sehe ich nicht. Habe ich auch noch nie gehört oder gelesen, dass eine Eigenkündigung wg. eines Schulbesuchs ohne Not als "wichtiger Grund" akzeptiert wurde.

man kan sich auch nebenberuflich weiterbilden .. wenn Du dafür eine feste Arbeitsstelle aufgibst ist das eben ein Grund für eine Sperrzeit ...

die Verhängung der Sperrzeit ist völlig korrekt ...

Was hat dir die zusätzliche Ausbildung gebracht wenn du jetzt Arbeitslos bist?  Such dir schnellsten Arbeit. Ist doch egal wenn dein Anspruch jetzt 3 Monate weniger ist. Du bekommst doch sowieso nur solange Geld wie du Arbeitslos bist.

1. war das eine schulische Ausbildung und 2. kann ich eben nicht von der Schule umgehend in ein Studium übergehen, da die Schulzeit Mitte Juli geendet hat und ein Studium erst im Oktober beginnen würde. Die FH habe ich gemacht um studieren zu können. Und mich wird wohl kaum ein Betrieb für weniger als 3 Monate einstellen.

@sascha228

Doch, klar. Zeitarbeit zum Beispiel. Außerdem musst du ja nicht sagen, dass du nur drei Monate bleiben willst.