Abverlangen Gürtel gilt die Hand als Waffe

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Hey,

ich betreibe auch seit einer Weile Ju-Jutsu und hab von berufswegen öfter mal die "Gelegenheit" Ju-Jutsu anwenden zu müssen.

Das die Hand des Kampfsportlers ab einer gewissen Graduierung als Waffe zählt, ist heutzutage Quatsch.Wie es zu Anfangszeiten deines Trainers war, kann ich natürlich nicht sagen.

Allerdings solltest du beachten, dass du als Kampfsportler eine gewisse Verantwortung gegenüber einem Angreifer hast. Wenn jemand richtig ernsthafte Verletzungen durch deine Verteidigungshandlung erleidet, wird schon genauer geprüft, ob du, als Geübter, hättest anders reagieren können. Durch dein Training weißt du, was der menschliche Körper aushalten kann. Wenn du mehr als das Notwendige tust, bist du ganz schnell bei der Notwehrüberschreitung. Und das könnte in einem eventuellen Verfahren wegen Körperverletzung gegen dich nachteilig sein.

Mit sportlichen Grüßen

Trabi

Hier zum Spaß mal ein Auszug aus dem deutschen Waffengesetz (WaffG)

Waffen im juristischen Sinne sind ...
1. Schusswaffen ...
2. tragbare Gegenstände,

    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“

– WaffG, § 1, (2), 1 und 2 a), b)