Abrechnung Heizungswartung in den Nebenkosten?
Hallo zusammen,
wir haben von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2017 bekommen und müssen ganz schön schlucken. Knapp über 2000€ an Heizungswartungsarbeiten müssen wir nachzahlen, darin enthalten ist eine Tankreinigung iHv. 800€, die aber bereits im Dezember 2016 stattfand und in der NK-Abrechnung von 2016 nicht aufgeführt war. Es verbleiben gut 1200€ für reine "Wartungsarbeiten" im Verbrauchszeitraum. Die Jahre davor waren Heizungswartungen immer mit 40€ verrechnet worden.
Natürlich ist es klar, dass ich vom Vermieter nun Belege über die Arbeiten sehen möchte. Ich frage mich aber: Kann eine Wartung so teuer werden oder ist dann nicht doch eher von Reparatur die Rede, welche ja nicht auf die Mieter umlagefähig wäre?
Vielen Dank für Eure Hilfe
10 Antworten
Wartungsarbeiten sind vom Mieter zu tragen.
Aber wenn jetzt das Mehrfache verlangt wird, ist das sehr seltsam.
Richtig, man muss wissen, was gemacht wurde. Ein Brenneraustausch ist keine Wartung mehr.
..... auch für mich kann da etwas nicht stimmen. Wie hoch sind denn die Nachforderungen für die anderen Kostenstellen?
Beachte: Wir Vermieter müssen alle Kosten uns Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine Abrechnung einstellen. Wurde die ARen wirklich so 1:1 den Mietern belastet?
Ich stimme dir zu, dass die genannten Beträge viel zu hoch sind und zu vermuten ist, dass etwas nicht korrekt ist. Hier hilft dir wie du selber schon gesagt hast nur eine Belegeinsicht. Dann kannst du nachschauen, ob in der Rechnung der Heizungsfirma auch Reparaturen mit aufgeführt sind, welche nicht umlagefähig sind und heraus gerechnet werden müßten. Spekulationen helfen nichts. Nur mit dem Beleg kann man konkret die Abrechnung beanstanden. Allerdings wäre auch mal die Abrechnung insgesamt zu prüfen, ob alles stimmig ist, auch wegen den 30 und 40% was du angedeutet hast. Aber ohne die Abrechnung zu sehen kann ich dazu nichts sagen.
Hey,
Komplett kann ich dir leider nicht antworten, aber ich weiß das bestimmte Reparaturkosten zu einem % Satz auf die Mieter umgewälzt werden kann. Fällt dann meistens unter "Sanierung ".
Lass dir die Unterlagen schicken und vorallem danach auch überprüfen!!
Reparaturen der Heizungsanlage sind gar nicht umlegbar.
Nach dem Leistungsprinzip sind die Kosten der Tankreinigung in 2016 abzurechnen. Da hat man sich um die Buchhaltern unbeliebte "Abgrenzung" gedrückt.
Wartungskosten i.H.v. 1.200€ umfassen m.E. auf sicher auch nichtumlagefähige Reparaturen. Hier empfiehlt sich tatsächlich eine Belegprüfung.
Es empfiehlt sich, erst mal Widerspruch gegen die Abrechnung einzulegen, zumindest aber die Nachzahlung nur unter Vorbehalt zu zahlen ... auch wenn der Vermieter auf sicher "angepisst" sein dürfte, da er auf den Mehrkosten Abrechnung 2016 sitzen bleibt.
Ja klar, das weiß ich. Ist aber auch die Frage, wann es keine "Wartung" mehr ist, sondern "Reparatur". Bei dem 30fachen an Kosten im Vergleich zur sonst üblichen Wartung, weiß ich ja nicht, ob man da noch eine Wartung rechtfertigen kann.