Abrechnung Heizungswartung in den Nebenkosten?

10 Antworten

Wartungsarbeiten sind vom Mieter zu tragen.

Aber wenn jetzt das Mehrfache verlangt wird, ist das sehr seltsam.

cpro90 
Fragesteller
 04.03.2018, 11:11

Ja klar, das weiß ich. Ist aber auch die Frage, wann es keine "Wartung" mehr ist, sondern "Reparatur". Bei dem 30fachen an Kosten im Vergleich zur sonst üblichen Wartung, weiß ich ja nicht, ob man da noch eine Wartung rechtfertigen kann.

XObelixxxx  04.03.2018, 11:12
@cpro90

Richtig, man muss wissen, was gemacht wurde. Ein Brenneraustausch ist keine Wartung mehr.

..... auch für mich kann da etwas nicht stimmen. Wie hoch sind denn die Nachforderungen für die anderen Kostenstellen?

Beachte: Wir Vermieter müssen alle Kosten uns Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine Abrechnung einstellen. Wurde die ARen wirklich so 1:1 den Mietern belastet?

Ich stimme dir zu, dass die genannten Beträge viel zu hoch sind und zu vermuten ist, dass etwas nicht korrekt ist. Hier hilft dir wie du selber schon gesagt hast nur eine Belegeinsicht. Dann kannst du nachschauen, ob in der Rechnung der Heizungsfirma auch Reparaturen mit aufgeführt sind, welche nicht umlagefähig sind und heraus gerechnet werden müßten. Spekulationen helfen nichts. Nur mit dem Beleg kann man konkret die Abrechnung beanstanden. Allerdings wäre auch mal die Abrechnung insgesamt zu prüfen, ob alles stimmig ist, auch wegen den 30 und 40% was du angedeutet hast. Aber ohne die Abrechnung zu sehen kann ich dazu nichts sagen.

Hey,

Komplett kann ich dir leider nicht antworten, aber ich weiß das bestimmte Reparaturkosten zu einem % Satz auf die Mieter umgewälzt werden kann. Fällt dann meistens unter "Sanierung ".

Lass dir die Unterlagen schicken und vorallem danach auch überprüfen!!

anitari  04.03.2018, 11:14

Reparaturen der Heizungsanlage sind gar nicht umlegbar.

Nach dem Leistungsprinzip sind die Kosten der Tankreinigung in 2016 abzurechnen. Da hat man sich um die Buchhaltern unbeliebte "Abgrenzung" gedrückt.

Wartungskosten i.H.v. 1.200€ umfassen m.E. auf sicher auch nichtumlagefähige Reparaturen. Hier empfiehlt sich tatsächlich eine Belegprüfung.

Es empfiehlt sich, erst mal Widerspruch gegen die Abrechnung einzulegen, zumindest aber die Nachzahlung nur unter Vorbehalt zu zahlen ... auch wenn der Vermieter auf sicher "angepisst" sein dürfte, da er auf den Mehrkosten Abrechnung 2016 sitzen bleibt.