Abnahme Werkvertrag (Friseur)?
Hallo Leute,
wie wird eine Abnahme beim Friseur getätigt, wenn der Kunde nicht bezahlt hat. Entweder dadurch, dass er sich selbst am Ende der Arbeit des Friseurs im Spiegel betrachtet hat oder im Sinne von einer stillschweigenden Abnahme, da er den Laden verlassen hat ?
Danke für eure Hilfe !
2 Antworten
Normalerweise zeigt einem der Friseur am Ende mit einem Spiegel wies am Hinterkopf aussieht. Das ist meiner Meinung nach gleichzeitig die Abnahme des Werks. Man hat dann die Gelegenheit nachbessern zu lassen oder es abzunicken und anzunehmen.
EDIT: stillschweigen als Zusage gilt im übrigen nur unter Kaufleuten im Sinne des HGB. Von einem Verbraucher kann man nicht erwarten, dass er stillschweigen als Zustimmung versteht.
Stillschweigen und konkludente Abnahme darf man allerdings nicht gleichsetzen, da es zwei verschiedene Dinge sind.
Beim Friseur würde ich regelmäßig von einer zumindest konkludenten Abnahme ausgehen. Der Regelfall ist doch der, dass der Friseur einen einen Blick in den Spiegel werfen lässt und man zur Frisur Stellung nimmt. Dadurch bringt man seine Billigung als im wesentlichen vertragsgemäße Leistung zum Ausdruck.
Das verlassen des Ladens ist jedenfalls keine konkludente Abnahme. Sie kann alles mögliche bedeuten.