Handy dreimal repariert, nun Recht auf Neues?

4 Antworten

§439 BGB wird dein bester Freund... :-)

Danach darfst Du verlangen, eine neue Sache statt der ausgebesserten zu bekommen.

Wichtige Einschränkung: das ist eine Norm, die meines Wissens für Kaufverträge gilt. Wenn es um ein "Miethandy" oder ähnliche Konstruktionen geht, hast Du vielleicht schlechte Karten.

Von der Einzugsermächtigung würde ich ohne Ankündigung die Finger lassen. Wenn du einfach die Beträge zurückbuchen lässt, musst Du am Ende die Gebühren dafür auch noch bezahlen. Dem Anbieter gegenüber widerrufen und auf Rechnung bestehen ist dagegen okay.

Ab wann kann ich ein neues Handy verlangen?

Gar nicht.

Das Gerät wurde über längeren Zeitraum genutzt, weshalb nur noch der Zeitwert ins Gewicht fällt.

Um überhaupt Ansprüche geltend zu machen, reicht es nicht, dass x-Mal der Service in Anspruch genommen werden musste. Das Gerät wurde offensichtlich repariert und ob die weiteren "Pannen" die gleiche Ursache hatten, müsste man im Zweifelsfall beweisen.

Wie sieht es aus, wenn mir durch die eingeschränkte Erreichbarkeit ein Schaden entsteht, kann ich den dann Mobilcom in Rechnung stellen?

Da hast Du ganz schlechte Karten.

Es ist schlicht Deine Sache, Vorsorge für solche Fälle zu treffen. Zum Beispiel indem man vertraglich Anspruch auf ein Ersatzgerät festlegt.

Abgesehen dürfte es ziemlich aussichtslos sein, einen solchen Schaden zu beweisen (!).

Möglich, man stellt Dir ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung (was im Zweifel auf Kulanz hinausläuft), aber "Neu" und "Schadensersatz", das wird aus meiner Sicht nichts.

Können wir alles nicht wissen. Wir kennen dein Vertrag nicht

revo1988  27.04.2017, 17:09

endlich eine richtige Antwort :D