Ab wie viel Personen gilt eine Versammlung als eine Menschenversammlung?

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Das ist umstritten. Unumstritten ist dass eine Person nicht ausreicht um eine Versammlung zu bilden und unumstritten ist auch dass drei Personen bereits eine Versammlung darstellen. 2 Personen sind diskutabel. 

Meinte Menschenansammlung ;)

Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG sind nach der Definition
des Bundesverfassungsgerichtes örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen (ab zwei Personen) zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung, mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.