ab welchem alter kann man Richter werden?

5 Antworten

Seeeehr unwahrscheinlich, man muss 2 Staatsexamen haben(Volljurist) und auch noch promovieren, Berufserfahrungen sammeln etc... Also nein, das Studium hat zwar eine Regelstudienzeit von 8Semestern(bis zum 1.Staatsexamen und erfolgreich bestandenden Klausuren), aber da ich selbst in der Familie Juristen habe , ist die Regelstudienzeit in Köln 13 Semester nur bis zum 1 Semester, wobei selbst die Professoren über 10 Jahre studiert haben(keine Seltenheit).

Ich bezweilfe stark, dass man mit 27 Richter ist, der jüngste in der deutschen Laufbahn...

Vielleicht meint er nur, dass er Volljurist ist und im Laufe seiner Karriere Richter werden kann.

"und auch noch promovieren, Berufserfahrungen sammeln etc."

Nein. Es ist nicht notwendig für das Richteramt zu promovieren. Mit dem 2. Staatsexamen hat man die Befähigung zum Richteramt, kann sich bewerben und auch eine entsprechende Stelle kriegen ..

Es ist durchaus möglich im Alter von 27 bereits Richter oder Staatsanwalt zu sein, auch wenn die meisten beim Abschluss des Studiums / Beginn ihrer Karriere bereits älter sind.

"ist die Regelstudienzeit in Köln 13 Semester nur bis zum 1 Semester"

???

@PepsiMaster

Wenn es durchaus möglich ist, dann zähl mir doch Richter auf die mit so jungen Jahren, direkt nach dem Studium Richter werden konntne, es ist faktisch überhaupt nicht möglich. Ich weiß wovon ich rede ;)

Mit der Regelstudienzeit in Köln meinte ich, dass zwwar man bekanntlich 9 Semester brauchen kann(sofern man alle Klausuren besteht, nichts wiederholen muss)

4 Semester(Grundstudium)+ 4 Semester(Hauptstudium) + 1 Semester (1. Staatsexamen) = 4,5 Jahre + Refendariat und anschließendes 2.Staatsexamen=mindestens 5-7 Jahre ... Wobei die Erfahrungen zwischen 9-11 Jahren liegt.

@Master223

"es ist faktisch überhaupt nicht möglich"

Warum soll es denn nicht möglich sein? Angenommen, man zieht das Studium bis zum 1. Staatsexamen tatsächlich in 9 Semestern durch, anschließend 4 Semester Referendariat und ein weiteres für's zweite Staatsexamen .. dann ist man nach 7 Jahren fertig und hat die Befähigung zum Richteramt. Wenn man das Studium im Alter von 19 begonnen hat, wäre man beim Abschluss 26 ..

Soviel zur theoretischen Möglichkeit. Dass es die Ausnahme wäre und die meisten länger für das Studium brauchen, ändert nichts daran, dass es möglich ist im Alter von 27 bereits Richter oder Staatsanwalt zu sein.

@PepsiMaster

Du kannst mit 27 kein Richter sein! Das ist die Realität, nach dem 2. Staatsexamen hat man die Berechtigung zwar das Richteramt auszuführen, doch ohne Berufserfahrungen wird man erst gar nicht angenommen. Man muss erst mal Berufserfahrungen sammeln.

@Master223

"Man muss erst mal Berufserfahrungen sammeln."

Falsch.

Ich kenne mehrere Richter und Staatsanwälte, die vorher keinen anderen Beruf ausgeübt haben. In Hessen gibt es übrigens gleich zwei Richterinnen, die in solch jungen Jahren (26 u. 27) mit ihrem Beruf begonnen haben (AG Frankfurt und AG Rüdesheim am Rhein).

Besondere fachliche Kenntnisse / Erfahrungen (Berufserfahrungen, zusätzliche Qualifikationen, Auslandserfahrungen etc.) können sich zwar positiv auf die Bewerbung auswirken (insbes. wenn die Examensnote nicht so gut war), sind aber i.d.R. keine grundsätzliche Voraussetzung!

Als eines von vielen Beispielen hier eine Stellenausschreibung aus Bremen http://www.juristenkoffer.de/richter/Stellenausschreibung-Bremen.pdf

Wenn man das Studium flott durchzieht, ist das durchaus möglich.

Regelstudienzeit beträgt 9 Semester .. dann folgt die Referendariatszeit, anschließend das zweite Staatsexamen. Ist also in 7 Jahren zu schaffen. Viele brauchen länger, nur wenige sind schneller fertig ..

Mit dem zweiten Staatsexamen hat man die sog. Befähigung zum Richteramt, kann also z.B. Richter oder Staatsanwalt werden ..

Ja, das geht.Ich kenne auch Leute, die mit 27 Staatsanwälte sind.

Ja, gibt es schon :)

Ja, das ist ohne Probleme möglich. Ich bin 26 (gerade erst geworden!) und werde im April als Richter anfangen.