6 Monate krank. Was passiert mit der ARGE?

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Leistungsmäßig passiert zunächst einmal nichts.
Wenn die ARGE Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit hat, müssen sie dich zum Amtsarzt schicken.
Der erstellt ein Gutachten, in dem er eine Prognose über die Dauer deiner Erkrankung trifft. Ist der der Meinung, dass du noch mehr als sechs Monate arbeitsunfähig bist, wird die ARGE dich ggf. aufforderung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Solange jedoch kein offizieller Bescheid von einem Rentenversicherungsträger vorliegt, wird die ARGE weiter leisten müssen.
Ist der Amtsarzt der Meinung, dass du erwerbsunfähig bist und die Rentenversicherung lehnt deinen Antrag ab, geht das Ganze erstmal vor eine Einigungsstelle.
Das heißt, du hast reichlich Zeit ...

Schätze mal, irgendwann musst Du zum Amtsarzt o.ä. der prüft, wie Deine Diagnose ist, ob Du überhaupt wieder ins Berufsleben eingegliedert werden kannst und dann wird eine Entscheidung getroffen.

Hallo Ronaldo, wenn du tatsächlich krank bist, so bist du eben krank. Wenn die Arge dich zum Sozial schickt, was ich nicht beurteilen kann, so wirst du eben dorthin müssen. Aber du bist ja als Dauerkranker eben nicht vermittelbar und die wollen eben nur ihre Bilanz etwas ins positive bringen. Da zählt der Mensch ansich leider weniger. Werde erstmal richtig gesund, denn das ist das wichtigste. Las dich aber nicht gesundschreiben, wenn du es nicht wirklich bist, denn so wirst du auch keinen Arbeitsplatz behalten können, wenn du einen bekommst.

Ich würde nicht Krank irgendwas unternehmen.. Wenn du Krank bist, dann ist es eben so..und auch nicht zu ändern.. Das du zum Amtsarzt musst, ist sehr wahrscheinlich.. Dann wird wohl entschieden werden, wie es weitergeht..

Werde wieder gesund, dann läuft das schon wieder..

Eigentlich brauchst Du Dir da echt keine Sorgen machen. Das Geld, das vom Sozialamt kommt, ist nämlich exakt identisch mit ALG II. Teilweise sind beim Sozialamt die Möglichkeiten aber besser. Ich sehe keinen Grund, warum das ein Nachteil werden sollte. Bevor Du für dauerhaft nicht arbeitsfähig erklärt wirst, würde dies aber sowieso erst einmal Amtsärzlich festgestellt.