§ 154 STPO - von Verfolgung wird abgesehen, Bitte um Rat?

4 Antworten

eine nachfrage bei der staatsanwalt schafft klarheit.

im internet gibt es immer wieder leute, die andere zu zahlungen anhalten, drohen auch mit staatsanwaltschaft. alles betrügereien. evtl. auch bei euch.

einfach mal nachfragen. die staatsanwaltschaft gibt auskunft, ob das schreiben echt ist.

In dem Brief stand sicherlich nicht nur "§ 154 StPO - von Verfolgung wird abgesehen". Wenn du eine hilfreiche Antwort wünscht, dann musst du schon mehr Informationen preisgeben. Der § 154 StPO hat 5 Absätze.

Die Justiz versendet keine Entscheidungen via Internet. Somit kam das Schreiben auch nicht von der Justiz. Ich würde zurück mailen und fragen, auf welches Konto man eine freiwillige Buße überweisen kann. Sollte eine Antwort kommen, dann würde ich mit diesem Schriftverkehr zur Polizei gehen.

... und der Freund der Schwester hat absolut keine Ahnung, um was es geht?! oder hast du keine Ahnung und bist nur neugierig?! Wenn der Freund der Schwester keine Ahnung hat, dann soll er sich bei den angegebenen Kontaktdaten sich melden und nachfragen!!!