Guten Tag,
folgende Situation:
Ich habe neben meiner Festanstellung ein Kleinunternehmen angemeldet, in dem ich gelegentlich Dienstleistungen als Designer und Animator anbiete.
Nun habe ich eine Anfrage aus England und stehe etwas auf dem Schlauch, wie es hier dann mit der Rechnungsstellung und Versteuerung aussieht.
Da ich Wohnsitz und Arbeitsplatz in DE habe, fällt die Einkommenssteuer ja auf jeden Fall hier an.
Aber wie sieht es mit Umsatzsteuer/VAT aus? Vor allem finde ich hier keine Informationen wie es seit dem Brexit aussieht.
Vorher genügte ja ein Vermerk "Reverse Charge" und die Sache war abgehandelt. (?) Aber wie sieht das heute aus?
Muss ich mich nun in England beim Finanzamt registrieren und die Steuer dort selbst abführen?
Brauche ich eine deutsche Umsatzsteuer ID für die Rechnungsstellung?
Dankbar über jede Hilfe! :)