Der Kollege, der neben mir wohnt, hat zu Silvester seine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 bekommen. Da steht jetzt zwar ein wesentlich geringerer Betrag für die Rauchwarnmelder-Kosten (nämlich: 805,77€(2021) statt 3602,88€(2020), aber nun will er na klar auch die Rauchwarnmelder-Miete von 2016 bis 2020 (das sind wohl 9,71€*5=48,55€), weil er immer gern (auch bei der Arbeit... 😂) sehr kleinlich ist.
Hat er einen Anspruch drauf?
Die Vermieterin schweigt dazu übrigens... Der Mieterverein hasst ihn sowieso schon, weil er denen eine Rücklastschrift verpasst hat, als die der Vermieterin wegen dem CO2 im Schlafzimmer recht gegeben haben... 😂
Es geht ihm wohl um dieses Urteil: BGH, Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20
Auf GuteFrage.net wird die Frage iwi nicht richtig beantwortet...