Muss die Rauchwarnmelder-Miete seit 2016 zurückgezahlt werden?
Der Kollege, der neben mir wohnt, hat zu Silvester seine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 bekommen. Da steht jetzt zwar ein wesentlich geringerer Betrag für die Rauchwarnmelder-Kosten (nämlich: 805,77€(2021) statt 3602,88€(2020), aber nun will er na klar auch die Rauchwarnmelder-Miete von 2016 bis 2020 (das sind wohl 9,71€*5=48,55€), weil er immer gern (auch bei der Arbeit... 😂) sehr kleinlich ist.
Hat er einen Anspruch drauf?
Die Vermieterin schweigt dazu übrigens... Der Mieterverein hasst ihn sowieso schon, weil er denen eine Rücklastschrift verpasst hat, als die der Vermieterin wegen dem CO2 im Schlafzimmer recht gegeben haben... 😂
Es geht ihm wohl um dieses Urteil: BGH, Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20
Auf GuteFrage.net wird die Frage iwi nicht richtig beantwortet...
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
3 Antworten
Im Jahr 2021 waren die Kosten für Rauchmelder über die Nebenkostenabrechnung absetzbar, 2022 wurde gerichtlich entschieden, dass diese Kosten nicht unter den Nebenkosten vom Mieter zu bezahlen sind.
- und gilt das Urteil nun nur für die Zukunft?
- warum wurde dann schon die Nebenkostenabrechnung 2021 angepasst?
ok... und wie weit gilt diese Änderung rückwirkend?
aber vor dem BGH geklagt wurde ja im Jahr 2020... und die Vorinstanzen sind ja auch nicht die Schnellsten... ich schätze es ging da um eine Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2018...
müsste es dann nicht wenigstens ab 2018 gehen?
im Urteil steht was von 2016...
Die Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2016 - 2020 sind ohne Bemängelung inzwischen rechtskräftig.
er meint, dass er ja jedes Jahr bemängelt hat, dass er die teuren Rauchwarnmelder (9€*10Jahre; also 90€ für 2 Stück) doof findet....
Für Mieter, nicht Vermieter, gilt auch für die Nebenkostenabrechnung die gesetzliche Verjährungsfrist, sofern es um Rückerstattungen für den Mieter geht.
Ob es in diesem Fall einen Rückerstattungsanspruch gibt???
er hat sich jedenfalls über jede Abrechnung beklagt und die hohen RWM Kosten als Grund angegeben...
Kommt ja mit darauf an, wie er sich beklagt hat!
Mündlich? Lässt sich schlecht beweisen!
Schriftlich und nachweisbar? Dann hat er ja zumindest hierüber Beweise.
Dennoch steht dann ja immer noch im Raum, ob es überhaupt einen Rückerstattungsanspruch für den Zeitraum vorm Urteil gibt!