Muss die Rauchwarnmelder-Miete seit 2016 zurückgezahlt werden?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Sonstiges (ohne Antwort) 100%
Ja, die RWM-Miete seit 2016 muss zurückgezahlt werden... 0%
Ja, die RWM-Miete seit... (siehe Antwort) 0%
Nein, nur ab dem Urteil (also ab 2021) ist es verboten... 0%
Kommt drauf an... (siehe Antwort) 0%
Sonstiges (siehe Antwort) 0%

3 Antworten

Im Jahr 2021 waren die Kosten für Rauchmelder über die Nebenkostenabrechnung absetzbar, 2022 wurde gerichtlich entschieden, dass diese Kosten nicht unter den Nebenkosten vom Mieter zu bezahlen sind.

  1. und gilt das Urteil nun nur für die Zukunft?
  2. warum wurde dann schon die Nebenkostenabrechnung 2021 angepasst?
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@LUKEars

Ich habe von dieser Änderung erst im Jahr 2022 gelesen, und aus der Nebenkostenabrechnung rausgenommen.

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@Curasanas

ok... und wie weit gilt diese Änderung rückwirkend?

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@Curasanas

aber vor dem BGH geklagt wurde ja im Jahr 2020... und die Vorinstanzen sind ja auch nicht die Schnellsten... ich schätze es ging da um eine Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2018...

müsste es dann nicht wenigstens ab 2018 gehen?

im Urteil steht was von 2016...

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Die Nebenkostenabrechnungen aus den Jahren 2016 - 2020 sind ohne Bemängelung inzwischen rechtskräftig.

er meint, dass er ja jedes Jahr bemängelt hat, dass er die teuren Rauchwarnmelder (9€*10Jahre; also 90€ für 2 Stück) doof findet....

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Für Mieter, nicht Vermieter, gilt auch für die Nebenkostenabrechnung die gesetzliche Verjährungsfrist, sofern es um Rückerstattungen für den Mieter geht.

Ob es in diesem Fall einen Rückerstattungsanspruch gibt???

er hat sich jedenfalls über jede Abrechnung beklagt und die hohen RWM Kosten als Grund angegeben...

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@LUKEars

Kommt ja mit darauf an, wie er sich beklagt hat!

Mündlich? Lässt sich schlecht beweisen!

Schriftlich und nachweisbar? Dann hat er ja zumindest hierüber Beweise.

Dennoch steht dann ja immer noch im Raum, ob es überhaupt einen Rückerstattungsanspruch für den Zeitraum vorm Urteil gibt!

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@Alarm67

ey mann... echt jetzt? das ist ja grad die Frage... 😋

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