Betriebsvermögen aus der Landwirtschaft ins Privatvermögen überführen?

Hallo, ich habe vor 30 Jahren von meinen Eltern eine kleine Landwirtschaft 3 ha , welche sie 7 Jahre vorher ebenfalls vom Nachbarn - mit Leibgeding übertragen bekommen haben,- überschrieben bekommen.

Diese" Landwirtschaft" wurde von mir nie bewirtschaftet, es sind nicht einmal Geräte vorhanden. Ich habe die Flächen unentgeltlich meinem Schwager zur Bewirtschaftung überlassen.

Nun möchte mein Sohn darauf bauen. Nach Tipp eines Bekanten, habe ich bei meinem Finanzamt nachgefragt,- und , diese haben bestätigt dass es immer noch eine Landwirtschaft ist und nie eine Betriebsaufgabe gemacht wurde.( Was ich auch nicht gewusst habe, dass das nötig wäre).

Im Vorfeld habe ich mit der Baubehörde die Möglichkeit einer neuen Ortsabrundung bereits geklärt.(eine Bebauung wäre möglich)

Es ist noch kein Bauantrag gestellt worden und die Ortsabrundungssatzung wurde momentan nur ausgearbeitet und nicht eingereicht.

Nun meine Frage, - wenn ich die geplante Fläche , welche ich meinem Sohn geben möchte, nun aus dem Betriebsvermögen herausnehmen möchte, - wird sich diese dann als normaler Wiesengrund oder schon als Bauland in der Höhe der zu ermittelnden Steuer wieder finden.???

Welche Möglichkeiten gibt es um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Oder wie kann ich meinem Sohn den Grund anderweitig über geben.

Zur info, ich habe bereits vor 25 Jahren eine Teilfläche für den Bau eines Doppelhauses verwendet, und die beiden Parzellen verkauft.

Hat das Finanzamt da noch eine Möglichkeit mich nachträglich zu besteuern oder ist das verjährt.

Und, -kann man da nicht sagen, dass durch dieses stillschweigende dulden das ganze nicht mehr als Landwirtschaft vom Finanzamt angesehen wurde.

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

mfg

Hans

Zur info,

Ich habe bereits eine sehr hohe Steuerlast, da ich neben meinem Einkommen auch noch ein weiteres Gewerbe betreibe und ebenso 2 PV Anlagen besitze.

Landwirtschaft, Betriebsvermögen
Bebauung eines Wohnhauses auf dem Grundstück meiner Eltern

Servus,

meine Eltern haben eine stillgelegte Landwirtschaft, dort sind auf dem Grundstück wo das Wohnhaus und ehemaliger Stall steht noch Bauplätze (nicht erschlossen) zur Verfügung. Ich hatte schon einen Termin im Rathaus mit dem Oberbaumeister, von im aus dürfen wir hier ein Wohnhaus bauen.
Jetzt hat mein Bruder vor ca. 3 Jahren gebaut, auch auf dem Grundstück von meinen Eltern. Er hatte einen Bauplatz rausmessen lassen, auf sich umschreiben lassen. Also quasi in sein Privatvermögen. Ich fand es sehr heftig, das man für ein Grundstück das in unserem Besitz ist und wir es später eh mal vererbt bekommen 12000 Euro Steuern zahlen mussten. Weil schenken darf man ja heute nicht mehr.

Jetzt ist die Frage kann man da irgendwie drum rum kommen? Mit zb. Nutzungsrecht oder sonst irgendwas, weil früher oder später wird es an uns ja eh vererbt.

Unsere Steuerberaterin sagte, das wenn das Grundstück nicht im Privatvermögen ist sondern auf der Landwirtschaft, müssen meine Eltern Miete nehmen und somit haben sie Mieteinnahmen auf der Lohnsteuerkarte.

Mein Bruder meinte das Grundstück wo das Haus drauf kommt auf Privat umschreiben lassen, aber nicht auf mich sonder trotzdem noch auf meine Eltern. Wir haben aber auch keine Ahnung was für kosten da auf uns zukommen.

Hatte jetzt auch schon ein paar Informationsstellen angefragt, aber jeder sagt was anderes. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Danke im vorraus schon mal für eure Unterstützung.

Gruß julian

Bauen, Grundstück, Landwirtschaft, Steuern
Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern