Mein Fehler in Steuererklärung vom Finanzamt übernommen zu meinen ungunsten

Ich habe bei der Steuererklärung 2013 einen Fehler zu meinen Ungunsten gemacht und das Finanzamt hat den Fehler übernommen. Ich habe ein Mehrfamilienhaus welches ich zu 30 %selber bewohne hierdurch darf ich nur 30% der Aufwendungen für Strom Gas Wasser Versicherungen usw. Als Werbungskosten absetzen. In Elster habe ich vergessen den Haken bei den Darlehenszinsen rauszunehmen. Dies ist der einzige Posten bei dem ich 100 % ansetzen darf. Somit wurden leider nur 73,3 % statt 100 % Zinsen angesetzt. Das Finanzamt hat seit 8 Jahren immer 100% anerkannt. Da das Darlehen lt. Kaufvertrag auf die vermieteten Wohnungen zugeornet war und zudem eine aussenprüfung in 2007 dies bestätigte dürfte ich 100% in Abzug bringen. Der Bescheid ist von 28.10.2014. durch diesen Fehler habe ich 1100 Euro erstattung nicht bekommen, es handelt sich um über 4000 Euro Werbungskosten die nicht berücksichtigt wurden. leider habe ich den Fehler jetzt erst bemerkt. Ich habe Einspruch eingelegt aber das Finanzamt hat den Einspruch abgelehnt da die einspruchsfrist von 30 Tagen vorbei ist. Welche Möglichkeit besteht zu meinem Geld zu kommen? Ist dies nicht offensichtlich unrichtig oder Tatsachen neu bekannt bzw. hat der beamte nicht seine ermittlungspflicht verletzt. Der Bescheid von der aussenprüfung hätte angewendet werden sollen oder ? Bitte zeigen Sie mir Wege wie ich noch eine Korrektur erwirken kann.

Finanzamt, Steuererklärung, Einspruch, Fehler
Verjährt ein Notarvertrag (Nachlassangelegenheit/Testament)?

Oder ist der Schadentag ausschlaggebend? Es geht um Notarvertrag (Regellung des Nachlassen) meines Vaters, der an Lungenkrebs erkrankte und nach 4 Jahren kampf gegangen ist. Er war im Hospizt und bekamm alle paar Stunden Morpium. Es wurde in diesem Zustand ein Vertrag mit einem Notar gemacht. Morgens bekamm mein Vater kein Morphium und 16 Uhr kam ein Notar. Der Vertrag ist von 2009 und war zu dem Zeitpunkt ok für mich. Meine Mutter sollte das Haus, Gründstück und Firma bekommen und wir Kinder erben wenn Sie geht. Mein Schwager sollte mit in der Firma sein und diese quasi leiten. Das hatte mein Papa gewollt und mein Schwager ist geküntigt. Die Technik alles veräußert. Es lebt ein neue Mann da(der auch Kinder hat). Das Haus ist höchst müllig und dreckig mittlerweile. Das mein Schwager und die Sekretärin gekündigt ist, Technik verkauft ist hat meine Mutter bis heut mir nicht gesagt. Ich weiss es v. meiner Schwester. Ich hab all die Zeit gedacht Sie sagt es mal, das es Ihr zu viel ist. Was verständlich wäre - aber nix. Nun stört mich das alles so sehr. (Das ist sicherlich der sognannte Schadentag!?)Denn mein Vater hat das Haus mit dem verstorbenem Bruder gebaut und die Firma ist aus einer "Intressengemeinschaft" von meinem Papa und Onkel entstanden. Das zu sehen tut weh und Papa dreht sich sicher im Grabe um. Kann ich nun noch etwas machen, noch nachträglich Einspruch einlegen oder ist es verjährt? Ich hab nie mündl./schriftl.verzichtet, sondern einfach alles gelassen wie es immer war.

Erbe, Testament, verjährung, Einspruch, Notarvertrag
Bringt ein Einspruch, wenn dir die Polizei dicht auffährt?

Guten Abend.

Ich habe erst im April mein Führerschein gemacht. Bin daher noch in der Probezeit und auch sehr unsicher.

Gestern bin ich mit einer Freundin nach Düsseldorf per Zug gefahren. Normal dauert die Strecke 1 Stunde. Aber wegen irgendwelchen Gründen auch immer, mussten wir viel warten und viel Umsteigen. Und sind nach 3 Stunden endlich an der Ziel Haltestelle angekommen. Ich war mit dem Auto weil ich in einer anderen Stadt wohne, wo wir aber kein Bahnhof haben.

Es gibt eine Kreuzung auf meinem Heimweg die zu eine Brücke führt. Der weg nach der Ampel ist aber sehr verwirrend. Weil es erst heißt 70kmh dann plötzlich 50kmh. Kurz vor der Brücke wieder 70kmh auf der Brücke 50kmh. Bei Berg ab wieder 70kmh und unten angekommen wieder 50kmh.

Ich fahr also wie immer so zwischen 55-65kmh weil man in denn kurzen Abständen, weder beschleunigen noch vernünftig Bremsen kann. An der Kreuzung war noch ein zweites Auto was halten musste. An beginn der Brücke ist plötzlich das Auto sehr schnell hinter mir. Was mit der Geschwindigkeit garnicht sein dürfte. Und es fährt aufeinmal sehr dicht auf. Auch da es schon recht spät ist weder ich schon teils von den blau/weißen Scheinwerfer geblendet. Ich versah daher teils das Tacho und war oben an der Brücke schon über +75kmh.

Natürlich wurde ich immer nervöser. Und war recht froh als ich die Abbildung richtung zuhause sah. Also biege ich ab und das Auto hinter mir bigt mit ab. Plötzlich erscheint über es "STOP". Toll, nach 3 Stunden Zug, jetzt noch Polizei. Ich halte an und die nehmen meine Daten auf. Fragen nur nach Alkohol und Drogen was ich zum Glück beides nicht tue und fuhren dann weg.

Jetzt weiß ich nicht mal für was ich Ärger bekomme. Die haben nichts gesagt. Weil wenn die mich schon an denn 50er Stellen gemessen haben mit 60-70kmh kann das schon mies für mich enden. Wie gesagt man kann echt schlecht beschleunigen und Bremsen weil die schildern nah hintereinander kommen.

Aber jetzt zu meiner Frage. Ich hatte gesehen das man Einspruch erheben könnte. Wenn ich die Tage ein Breif bekomme, dass ich ein Nachholseminar machen muss oder sogar ein Punkt bekomme. Würde es was bringen einzuklagen das die mich geblendet haben und sehr dich waren? Oder würde das ins leere laufen? Wenn es nur Bußgeld oder Verlängerung der Probezeit ist, hätte ich damit kein Problem. Ich seh selber ein das ich ein Fehler gemacht habe. Trotzdem dürfen Polizisten so was doch nicht machen?! Hätte ich Bremsen müssen, hätten die locker mein kleinen Twingo mit deren großen Mercedes über die Brücke ins Wasser geschleudert.

Auto, Polizei, Verkehr, VERKEHRSRECHT, Einspruch, Probezeit, polizeikontrolle