Wiederspruch Kindergeldzuschlag?

1 Antwort

Um Kinderzuschlag zu erhalten, muss das monat- liche Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro betragen.

Wenn dein Bruttoeinkommen bei wiederholter Antragstellung nicht der gesetzlichen Bestimmung entsprach, wird er abgelehnt. Da nutzt auch kein Widerspruch, denn du kannst schließlich nicht rückwirkend das höhere Bruttoeinkommen angeben. Der Bearbeitungsstand war zu dem Zeitpunkt ja kein anderer. !

Es sei denn du hattest den Job bereits und nur vergessen im Antrag anzugeben.

Ein neuer Antrag wird geprüft und ab Zeitpunkt der erneuten Antragstellung berechnet ....wird also nicht rückwirkend bewilligt !

👋