Wie hoch darf ein GF-Gehalt sein und wie wird es bestimmt?
Beschäftige mich aktuell etwas mit der Bestimmung von GF-Gehältern. Oft wird von Branchenvergleichen oder Richtwerten gesprochen, aber inwiefern sind diese Werte überhaupt relevant? Habe oft gelesen, dass diese Werte keine Rolle spielen würden und es auf das Unternehmen selbst ankomme. Immerhin sind Unternehmen sehr individuell und da kann ja oft kein wirklicher Richtwert gelten.
Würde ein Dienstleistungsunternehmen mit 3,0 Mio€ Umsatz und ca 1,0 Mio€ Gewinn seinem GF ein Gehalt von 300.000€ (+100.000€ Tantieme) zahlen, dann dürfte dies doch als angemessen angesehen werden, obwohl es deutlich über dem Branchenschnitt liegt.
Zudem wächst ein Unternehmen ja auch. Im oben genannten Beispiel wäre man ja bereits stark über dem Branchenschnitt. Natürlich würde auch die Vergütung weiter wachsen, wenn das Unternehmen wächst und man wäre irgendwann auf einem vielfachen des Branchenschnitts was das Gehalt angeht.
Dieses Beispiel ist natürlich sehr unpräzise, aber ich hoffe es hilft etwas beim Verständnis meiner Frage.
2 Antworten
Der wichtigste Punkt ist bei allen Vereinbarungen zwischen einer Gesellschaft und deren Gesellschafter-Geschäftsführer (Geschäftsführer hält mindestens 50 % der Anteile), dass die Vereinbarungen sind, wie unter fremden Dritten.
Der Gesellschaftergeschäftsführer sollte sich also fragen, was würde er verlangen, wenn er nicht Gesellschafter wäre.
Dann die Gegenfrage, was würde er einem zahlen, der nur Geschäftsführer ist, während er der alleinige Gesellschafter wäre.
Vermutlich wäre eine logische Antwort:
Ein ordentliches Grundgehalt mit einer Erfolgsprämie (Tantiemevereinbarung).
wenn die 1 Milo,. Gewinn der Betrag wäre, ohne dass das Gf Gehalt abgezogen ist, würde ich dem Gf. vermutlich 240.000,- brutto zahlen + 20 % vom Gewinne, der 500.000,- übersteigt.
Wir haben für unsere Mandantschaft immer passende Musterverträge zur Hand.
Gibt ja auch noch diese Faustregel, welche besagt, dass man als GF beispielsweise maximal das 2,5-fache Gehalt vom zweitbesten Mitarbeiter beziehen darf. Muss diese Regel beachtet werden?
Woher hast du die Regel?
Ich lese Dir jetzt bei Dir zum ersten Mal.
Im Grunde ist das nur dann von Bedeutung, wenn es sich um einen beherrscheden Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Wenn das Gehalt unangemessen hoch ist, erkennt das Finanzamt das Gehalt nicht als Betriebsausgabe an, sondern vemutete eine Gewinnausschüttung, deswegen heißt dass dann verdeckte Gewinnausschüttung.
Das Vergelechsentgelt ist nicht nur branchenbezogen, sondern auch Unternehmensgröße, Umsatz, Anzahl der Mitarbeitenden usw. sind zu berücksichtigen. Auch erfolgsabhängige Boni, die bei Geschäftsführern die Regel sind, können auch auch zu vergleichsweise hohen Gehältern führen.
Gibt ja auch noch diese Faustregel, welche besagt, dass man als GF beispielsweise maximal das 2,5-fache Gehalt vom zweitbesten Mitarbeiter beziehen darf. Muss diese Regel beachtet werden?
Gilt der GF mit als Mitarbeiter?