wem gehört ein haus wenn der bürge zahlen musste ?
Meine Eltern haben das Haus in dem sie wohnen auf den Namen meiner Schwester gekauft, als sie 18 wurde.Auch ein gewerbe haben sie auf ihren namen geführt welches sie verschuldet haben.Die haben ihr erzählt das sie ja keine Nachteile davon hätte und nun kam das Gegenteil heraus, Sie bekommt noch nicht mal Bafög um ihre Ausbildung zuende zu machen und die haben auf ihren Namen auch eine Menge schulden gemacht. In dem Haus direkt wohnen will meine Schwester nicht weil es zu weit zur Arbeit ist und meine Eltern leben schlimmer als Messis... (Keine Übertreibung) Mein(Stief) Großssvater , welcher Finanziell sehr gut abgesichert ist hat gebürgt damit der Kredit auch ohne Einkommen durchgeht und hatte für den fall der Fälle eine Lohnbescheinigung vorbereitet. Nun ist es so das meine Schwester das Haus abstossen will weil sie sich betrogen fühlt, unser Stiefvater sagte nur zu ihr: "Das Haus ist meine Altersvorsorge, was mit dir ist, ist mir egal..." Unser Stiefvater war aber so schlau und hat die Naivität meiner Schester ausgenutzt und sich Wohnrecht eintragen lassen. Nun hatte ich die Idee den Kredit platzen zu lassen, so das unser Großvater(der auf der Seite des Stiefvaters ist) zahlen muss, bleibt das Haus eigentum meiner Schwester und hat er hinterher Regressansprüche gegen sie ?? Auch würde ich gerne wissen ob man ihm das Wohnrecht aufgrund der Umstände absprechen kann, Danke
1 Antwort
Juristisch eine sehr schwierige Lage.
Hauseigentümerin ist die Schwester. Der Stiefvater hat das Wohnrecht.
Der Großvater ist der Bürge.
Wenn der Kredit nicht gezahlt wird, ist erstmal Deine Schwester ruiniert. Gut der Großvater würde wohl einspringen um die ganze Sache zu retten.
Ich würde versuchen, das ganze auf den Großvater umzupolen. Schließlich war der für die Bürgschaft gut, dann kann er auch zahlen.
Das Wohnrecht bekommt man im besten Fall mit eienr Versteigerung raus.