Vermögenswerte/Pflichtsitzanspruch nach Einbruch?
Kinder enterbt, Mutti alleinige Erbin, nach Testamentseröffnung Einbruch in das gemeinsame Haus, Anzeige erstattet, liegt bei der Staatsanwaltschaft vor.
Nun meine Frage leibliche Kinder des Erblassers verlangen Auflistung der Vermögenswerte, meines Stiefvaters. Da ich keine Unterlagen zur Verfügung habe, stellt sich mir die Frage, wie ich diese Liste erstellen soll. Alles, was Wert hat und wichtig war, haben sie mitgenommen. Leider ist meine Mutti an Demenz erkrankt, sodass sie mir keine Hilfe sein kann. Sie haben mir eine Frist gesetzt, die ich nicht einhalten kann, weil sie die Antragstellung für Grundbuchberichtigung und Erbschein mit der Anfechtung des gemeinschaftliche Testament gestoppt haben. Jetzt musste ich alles wieder neu beantragen und wie man ja weiß, dauert das und verursacht nochmalige Kosten. Heute kam ein Brief, dass ich innerhalb der nächsten 14 Tage diese Liste zusenden soll, sonst verklagen sie mich.
Kann ich warten bis alle Unterlagen mir zur weiteren Handlung vorliegen oder muss ich die Liste so zusammen stellen?
Vielleicht kann mir jemand einen guten Tipp geben.
2 Antworten
Auch für eine Auflistung der Vermögenswerte muß Dir ausreichend Zeit gegeben werden. Denn Du willst diese Liste ja auch aus persönlichen Gründen. Geben Sie Dir nicht ausreichend Zeit sondern verklagen Dich, wird jeder Richter das Einsehen haben und Dir ausreichend Zeit einräumen. da hilft Ihnen auch nicht weiter, daß sie Dich verklagen. Da ja auch eine Grundbuchbereinigung vorgenommen werden soll, muß Dir die Zeit eingeräumt werden, auf alle Unterlagen hierfür zu warten. Auch das gemeinschaftliche Testament, das sie anfechten wollen - hat das formale Fehler oder war ist der Grund hierfür? Denn wenn keine formalen Fehler vorliegen ist eine Aussicht auf Erfolg sehr gering. Sie haben zwar kein Anrecht die die Sachen einfach mitzunehmen. Denn auch Du bist zu einem gewissen Grad erbberechtigt. Da Deine Mutter dement ist, stellt sich mir die erste Frage, wer darf Deine Mutter vertreten. Danach kommen für mich erst alle weiteren Fragen.
Was haben denn Grundbuchberichtigung und Gebühren für den Erbschein mit der Aufstellung der Vermögenswerte ( und Nachlassverbindlichkeien) zum Todestag zu tun?
Unter Wertgegenständen stelle ich mir Geld und Schmuck vor, vielleicht noch den kostbaren Rembrandt oder den wertvollen PC für 6.000,-€, mit dem der Vater immer seine youtube-Videos geschnitten hat...
Die genannten Kosten wären ja auch keine Nachlassverbindlichkeiten.
Ich sehe jedenfalls keinen Grund, mehr Zeit für die Aufstellung zu brauchen. Ausserdem kann man auch eine vorläufige Aufstellung schicken, wenn bestimmte Unterlagen noch fehlen.