Pauschaljob

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein "Pauschal Job" ist auch ein Minijob !

Er unterliegt der pauschalen Versteuerung .

Auch diese Art einer Beschäftigung unterliegt dem Entgeltfortzahlungsgesetz !

Es ist schon manchmal sehr seltsam was sich Arbeitgeber ausdenken , um sich nicht an Gesetze halten zu müssen .

Bei der Minijobzentrale findest du schon einmal vorab Hilfe .

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html;jsessionid=43E3552E29A9A7555B006203A223F567

" Die Entgeltfortzahlungsversicherung gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Die Umlagekasse ist hier generell die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht auch für geringfügig Beschäftigte nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Arbeitgeber sind im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes verpflichtet, geringfügig Beschäftigten während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz Entgelt fortzuzahlen. "

http://www.lohn-info.de/gering.html     

Dein Chef quirrlt sich da einen Käse zusammen.

Für jedes abhängige Arbeitsverhältnis gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Zitterbacke  07.05.2015, 12:28

So deutlich traute ich mich nicht , wegen Ria.  ;-))

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