Gewerbezeit zurück stellen?

1 Antwort

ZU welchem Zweck soll es denn korrigiert werden?

Das Finanzamt z. B. interessiert sich für Deine Gewerbeanmeldung fast gar nicht.

Wenn u Dein Gewerbe ab dem 01. 03. 2020 angemeldet hast und gibst eine Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung (EÜR) für den Zeitraum 01. 02. 2020 bis 31. 12. 2020 ab, ist das ebenso egal, wie eine EÜR für 01. 07. 2020 bis 31. 12. 2020.

Nur für den Fall dass Du auf den Kleinunternehmerstatus Wert legst, müssen die Daten richtig in die Umsatzsteuererklärung eingesetzt werden, aber die Gewerbeanmeldung hat da auch keine Auswirkung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung