Kauf eines EFH eigenen Kanalanschluss?
Ich habe im letzten Jahr ein EFH Baujahr 1965 gekauft, was 9 Jahre leer stand.
In diesem Jahr ging die Sanierung für Heizung - Sanitär an und es wurde festgestellt, dass der Abwasserkanal ins Nachbargrundstück verläuft.
Die beiden Grundstücke hatten in den früheren Jahren 1 Besitzer, daher war das in den Vergangenheit eine gute Lösung für den gemeinsamen Ablauf des Abwasserkanals.
Der neue Eigentümer des Nachbargrundstücks lässt mich nicht auf sein Grundstück um die Reparatur durchführen zu lassen.
Jetzt kommen zusätzliche Kosten für einen Neuanschluss über die Gemeinde auf mich zu.
Bin ich vom Verkäufer getäuscht worden?
Ist er nicht verpflichtet beim Verkauf auf diese alten Regelungen aufmerksam zu machen und das im Kaufvertrag den Zugang bei Reparaturen dem anderen gewähren zu lassen.
Kann ich den Verkäufer zur Kostenbeteiligung verpflichten ?
3 Antworten
ich würde mich mal erkundigen ...entweder beim örtlichen Katasteramt...oder im Grundbuch gucken...ob eine Grunddienstbarkeit besteht...in deinem Falle wäre wichtig, ob eine Grunddienstbarkeit dort eingetragen ist...eine der vielen Grunddienstbarkeiten ist das Leitungsrecht...
Also vielleicht hast du Glück...das so etwas besteht... dann hast du das Recht... das Nachbargrundstück für deine Abwasserleitung zu betreten...
War vor ein paar Jahren zufällig wegen einem anderen Grund beim örtlichen Katasteramt wegen... Grundstückskoordinaten...hab da ganz zufällig von einem Wasser und Wegerecht erfahren...das zu einem Nachbarn besteht...wusste ich garnix von...war auch im Grundbuch eingetragen...wie ich erfuhr...
Also ist nur eine Idee, wo du vielleicht noch garnicht dran gedacht hast...würde mich da mal erkundigen..
LeitungsrechtÄhnlich wie beim Wegerecht verhält es sich mit dem sogenannten Leitungsrecht: Hierbei erfolgt der Anschluss an die öffentliche Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung über ein anderes (dienendes) Grundstück, wenn das herrschende Grundstück selbst keinen Zugang dazu hat. Dann darf der jeweilige Nachbar seine Leitungen unter / über dem Grundstück verlegen.
Seit wann ist der Verkäufer denn Eigentümer des Hauses gewesen?
Täuschung setzt ja Vorsatz voraus und dafür müßte dem Verkäufer die Sachlage überhaupt bekannt gewesen sein.
Wenn der Verkäufer auch der Bauherr gewesen war, wird das sicherlich der Fall gewesen sein. Bei späteren Eigentümern aber braucht die Kenntnis nicht vorzulegen da ja nicht offenkundig ist wie der Kanal verläuft.
Doch er muss Zugang gewähren. Dann sollte man eine Einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken.
Das die Abwasserleitung nun über das Nachbargrundstück läuft, ist kein Problem. Der Nachbar muss notwendige Arbeiten auf dem Grundstück dulden. Du must allerdings das Nachbargrundstück nach den Arbeiten wieder so herrichten, wie es vorgefunden wurde. Siehe Notwegerecht BGB.
Ein neuer kostenpflichtiger Kanal-Anschluss muss nicht erfolgen. Aber dessen Kosten würde ich vom unwilligen Nachbarn fordern, um Druck zu machen.
Und nein der Verkäufer muss das nicht bekannt geben. Der Käufer hätte auch fragen können.
Dem Verkäufer war die Situation der Abwasserkanalregelung bekannt, da er seit vielen Jahren Eigentümer ist und auch der Verkäufer des Nachbargrundstückes ist. Ich habe den Verkäufer über mein Problem mit dem Nachbarn berichtet, aber keine umsetzbare Lösung bekommen. Der Verkäufer redet sich raus und sagt, dass der Nachbar mir den Zugang gewähren muss um die Reparatur am Abwasserkanal durchzuführen. So ist es aber laut Rechtslage nicht.