Kapitalwahlrecht bei einer Fondsrente ausüben. Frage zur Versteuerung?
Ich habe eine Fondsrente bei der Zurich. Im Zuge einer Scheidung möchte ich mein Kapitalwahlrecht ausüben, damit die Police nicht als Rente gewertet wird und somit nicht in den Versorgungsausgleich reingerechnet wird.
Jetzt sagt mir der Versicherer (oder jemand aus deren Callcenter), dass wenn ich vor einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren (der Vertrag läuft seit 10 Jahren) das Kapitalwahlrecht ausübe und mich so für eine einmalige Kapitalabfindung entscheide, so ist der Ertrag grundsätzlich voll zu versteuern.
Stimmt das auch, wenn die Einmalzahlung nach Ablauf des 60. Lebensjahres und nach mindestens zwölfjähriger Vertragslaufzeit erfolgt?
2 Antworten
Hallo, da würde ich eine schriftliche Auskunft bei der Gesellschaft anfordern. Es gibt da steuerlich soviele Varianten (privat/bAV, Dauer, Beginnjahr, etc.), dass ein Außenstehender große Schwierigkeiten hat, das zu beantworten.
Die Motivation ist zweifelhaft: was nicht in den Versorgungsausgleich fällt, fällt dann in den Zugewinnausgleich.
Viel Glück
barmer
Ich unterstelle, es ist eine private Versicherung, also keine Direktversicherung oder Pensionskasse. Wenn Du nur erklärst später das Kapital zu wollen passiert noch gar nichts. Versteuert wird der Unterschiedsbetrag zwischen Kapitalzahlung und Prämiensumme abzügl. etwaiger Beiträge für Zusatzversicherungen wenn wenn der Vertrag entweder weniger als 12 Jahre gelaufen ist oder der Abruf vor dem 62. Lebensjahr erfolgt andernfalls wird die Hälfte davon versteuert.
Die Versicherung fällt dann zwar nicht in den Versorgungsausgleich aber in den Zugewinn. Abgeben musst Du also so und so etwas.