Kapitalwahlrecht bei einer Fondsrente ausüben. Frage zur Versteuerung?

2 Antworten

Hallo, da würde ich eine schriftliche Auskunft bei der Gesellschaft anfordern. Es gibt da steuerlich soviele Varianten (privat/bAV, Dauer, Beginnjahr, etc.), dass ein Außenstehender große Schwierigkeiten hat, das zu beantworten.

Die Motivation ist zweifelhaft: was nicht in den Versorgungsausgleich fällt, fällt dann in den Zugewinnausgleich.

Viel Glück

barmer

Ich unterstelle, es ist eine private Versicherung, also keine Direktversicherung oder Pensionskasse. Wenn Du nur erklärst später das Kapital zu wollen passiert noch gar nichts. Versteuert wird der Unterschiedsbetrag zwischen Kapitalzahlung und Prämiensumme abzügl. etwaiger Beiträge für Zusatzversicherungen wenn wenn der Vertrag entweder weniger als 12 Jahre gelaufen ist oder der Abruf vor dem 62. Lebensjahr erfolgt andernfalls wird die Hälfte davon versteuert.

Die Versicherung fällt dann zwar nicht in den Versorgungsausgleich aber in den Zugewinn. Abgeben musst Du also so und so etwas.