Ich (Händler) hätte eine Frage bzgl. Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine KFZ bzw. Nutzfahrzeug mit einem privaten Verkäufer
Habe ein Nutzfahrzeug weit unter Wert im Inet gefunden. Schnell waren wir uns am Telefon einig (Preis usw), die Abholung wurde für den nächsten Tag vereinbart. Ich sollte den Kauf per SMS bestätigen und würde daraufhin eine email Bestätigung bekommen.
Ich bestätigte den Kauf samt des Preises, des Fahrzeuges, meiner Daten inkl. Email und der Abholung am nächsten Tag per SMS. Ich bat um eine Bestätigung durch Reservierung des KFZ.
Per E-Mail erhielt ich vom Verkäufer wenige Minuten später: "Hiermit bestätige ich Ihnen gern die Reservierung des Fahrzeuges zum Preis von ....
Zahlen können Sie per Echtzeitüberweisung oder Barzahlung. Meine Konten sind bei .... (ohne Kontonummer, es ging darum, dass man vor Ort auch überweisen kann)
Die Abholadresse: Komplette Anschrift + Wegbeschreibung
Viele Grüße und bis morgen
Name + Handynummer
ENDE
Am Abend Absage. Der Wagen steht nicht mehr zum Verkauf. Am nächsten Morgen hat ihn ein Händler für deutlich mehr inseriert im Vergleich zu meinem vereinbarten Kaufpreis (hat also sehr sehr wahrscheinlich mehr geboten und direkt abgeholt, dies war mir nicht möglich am selben Tag)
Ist hier ein Kaufvertrag entstanden? Liegen 2 Willenserklärungen zum Abschluss eines Kaufvertrages über das besagte Fahrzeug vor? Meine ist klar, aber die Reservierungsbestätigung?
Danke für jede Einschätzung
Bleibt gesund!