Ist Gewohnheitsrecht auch für mündliche Zusagen gültig?

2 Antworten

Bevor man zu so dubiosen Sachen wie einem Gewohnheitsrecht greift, sollte man mal einen Blick in den Mietvertrag werfen: Steht da etwas von Gartennutzung? Falls ja, ist die Sache doch klar, dann darf man auch das auf dem zugewiesenen Stück stehende Gartenhaus nutzen. Falls nein, dann muß man prüfen, ob der Mietvertrag entsprechend ergänzt wurde. Das ist hier ja offenbar mündlich geschehen. Da ergeben sich allerdings gleich zwei Probleme: Zum einen die sicher auch in Deinem Vertrag stehende Schriftformklausel, über die man aber noch hinweg kommen könnte. Viel schwieriger ist das mit dem Nachweis. Wer kann bezeugen, dass der Vermieter eine "Erlaubnis" ausgesprochen hat und zwar auf Dauer? Nur Du, dann sieht es schlecht aus!

ich gehe mal davon aus, das die Nutzung nur stillschweigend geduldet war. Somit hat Dein Vermieter das Recht, Dir zum Räumen eine Frist zu setzen. Dieses musst Du leider befolgen, damit nicht vom Vermieter auf Deine Kosten geräumt wird. Da wirst Du wohl oder Übel Miete zahlen müssen, wenn Du den Schuppen weiter nutzen möchtest. Du kannst froh sein, das Dir diese Option angeboten und nicht auf Räumung bestanden wird.