Nutzung einer Freifläche?

2 Antworten

Die Zusicherung der kostenlosen Nutzung wurde gleich nach der Wende vom damaligen Oberbürgermeister Herrn Rauen zugesichert. Leider war dies mündlich vereinbart. Herr Rauen war von 2001 bis 2009 Oberbürgermeister der Stadt Halle/Saale und ist zwischenzeitlich nun verstorben.

Vor der Wende wurde dem Verein das Grundstück zur Nutzung durch die Reichsbahn überlassen. Ebenfalls kostenlos. Auch wurde ein Reichsbahnwaggon als Vereinsheim auf den Platz gestellt.

Sollten wir uns auflösen sollen wir diesen ebenfalls auf unsere Kosten entsorgen, da das Grundstück nun zum einen Teil der Stadt Halle ( Weg zum Hundeplatz) und zum anderen Teil Hundeplatz) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehört.

Jeder möchte nun von unserem Verein dafür Miete (Stadt Halle) und Pacht (Bundesanstalt) haben. Einen Vertrag haben wir noch nicht vorgelegt bekommen. Zum Hundeplatz gelangen wir aber nur über das Grundstück der Stadt Halle. Da meinen wir auch das uns dann , wenn es zum Vertrag mit der Bundesanstalt kommt , ein Wegerecht zustehen müsste und nicht wie verlangt Miete. Sollte man also die Bedingung des Wegerechts bei Abschluss eines Vertrages stellen . Sollte die Pacht unser Budget (11 Mitglieder des gemeinnützigen Vereins, übersteigen, müssen wir diesen Waggon dann trotzdem entsorgen?

Wenn euer Grundstück nicht anders zu erreichen ist, als über das Haller Grundstück, solltet ihr prüfen lassen, ob euch ein Notwegerecht zusteht!