Käufer will das Produkt nach Versand doch nicht mehr?
Hallo ich habe ein Problem. Und zwar habe ich auf Ebay Kleinanzeigen ein Tshirt (XL) eingestellt.
Mich schrieb eine Dame an, die Interesse daran hatte und wir einigten uns auf 17€ inkl. Versand. Sie gab mir ihre Adresse, ich ihr meine Daten für die Überweisung. Ärgerlicherweiße habe ich dann am Tag darauf das Paket losgeschickt, ohne zu überprüfen ob das Geld da ist. Nun war 4 Tage funkstille und heute schreibt sie mir sie will es doch nicht mehr haben, die sie Größe XXL habe und denkt, dass es nicht passen wird. Ich habe sie freundlich hingewiesen, dass sie das hätte gleich sagen sollen und dass ich jetzt das Paket schon verschickt habe. Auf meine Bitte hin, mir einfach das Geld zu überweisen, meinte sie sie würde mir das Tshirt zurückschicken und ich könnte nichts dagegen tun wenn sie es einfach nicht annimmt.
Nun meine Frage: Ist die Dame dazu verpflichtet mir mein Geld zu geben? Muss ich die Rücksendung akzeptieren?
Ps. Ich weiß 17€ sind nicht die Welt aber hier gehts ums Prinzip.. Danke schonmal für die Antworten.
2 Antworten
Nach deiner Schilderung dürfte hier ein wirksamer Kaufvertrag vorliegen. Damit hast du ein Recht auf Abnahme und Bezahlung der Ware (§ 433 Abs. 2 BGB). Deinen Teil des Vertrages hast du erfüllt.
Die Frage ist aber: Willst du wegen 17 € wirklich klagen? Wenn du das T-Shirt zurückbekommst, liegt der Schaden bei 0 € zzgl. Versandkosten.
Kaufmännischer Rat: Verlange die Versandkosten und nimm dann das T-Shirt zurück. Du kannst die Käuferin ja mal auf die o. g. Paragraphen hinwiesen, vielleicht macht das etwas Eindruck.
Solltest du jedoch Langeweile haben und bereit sein, um des Prinzips willen noch mehr Geld auszugeben, sag Bescheid, dann helfen wir dir dabei, einen Mahnbescheid zu beantragen.
Ist die Dame dazu verpflichtet mir mein Geld zu geben? Muss ich die Rücksendung akzeptieren?
Sei froh wenn sie die Entgegennahme dieser Sendung verweigert und so das T-Shirt an Dich zurückgesendet wird.
Denn Du hast es freiwillig versendet - ohne den Geldeingang zu überprüfen. Ansonsten - es würde sich sicherlich nicht rentieren, auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen /klagen.
Mal für die Zukunft .... Warenbeschreibung ... füge bitte die Maße hinzu ... Weite unterhalb der Ärmel + Gesamtlänge, dann sind derlei Diskussionen überflüssig.