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Quelle: DIE RHEINPFALZ

Das „Filmgeld“ wird auf Internetplattformen, unter anderem bei Amazon oder Ebay, beworben – dort läuft es auch unter den Rubriken Scherzartikel oder Souvenirs. Wer die Scheine in Verkehr bringt, macht sich jedoch strafbar. So verhaftete das bayerische Landeskriminalamt im Mai einen 24-Jährigen. Bei ihm wurden 145.000 Euro Falschgeld beschlagnahmt. Dabei handelte es sich um „Prop-copy-Banknoten“, die der Verdächtige im Internet erworben und deutschlandweit weiterverkauft haben soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank