AWV meldepflichtig?
Hallo, ich habe diese Tage einen höheren Betrag (weit mehr als 12500 Euro) unwissend der Awv Meldepflicht als Festgeld für 1 Jahr bei KLARNA angelegt. Ist das meldepflichtig obwohl die deutsche Services Stelle es verneint hat?
1 Antwort
Die Meldepflicht ist in §67 AWV i.V.m. §11 AWG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__67.html
Wenn Du eine Anlage für max. 12 Monate tätigst, so ist diese nach §67 Abs. 2 Nr. 3 AWV nicht zu melden.
Abgesehen davon sollte Dich die Bank auf die AWV-Meldepflicht hinweisen, wenn die Transaktion unter selbige fällt.
Herzlichen Dank, werde mich über Deinen Link Hinweis nochmal informieren. Dankeschön!!