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Moderator: muemmel

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moltone

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Registriert: 7. Feb 2020, 19:47

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Hobby oder Liebelei
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Beitragvon moltone » 7. Feb 2020, 20:12

Ich betreibe seit 7 Jahren mit einem Partner zusammen eine Band als GbR. Da wir einen Plattenbertrag haben und auch regelmäßige Einnahmen erzielen aus Gagen und Tantiemen haben wir uns seiner Zeit entschlossen die Band als gemeinsamen "Betrieb" anzumeden. Leider ist nach 7 Jahren noch kein Totalgewinn zu erkennen, da die laufenden Kosten doch immens sind. Das Finanzamt hat nun zunächst die Steuerbescheide von 2017 und 2018 und im Nachgang auch den ersten von 2013 unter Vorbehalt gestellt, bis zur entgültigen Klärung einer Gewinnerzielungsabsicht.

MEINE FRAGE: Wenn es uns nicht gelingt kurzfristig in die (Total)Gewinnzone zu drehen, mit welchen Forderungen des Finanzamts müssen wir im schlimmsten Fall rechnen

UND:Wenn wir den Betrieb nun einstellen würden, würden sich mögliche Forderungen des Finanzamtes damit abwenden lassen?

Ich freue mich wenn jemand hier zu dem Thema Rat weiß.

VIELEN DANK!

einkommensteuer, Gewerbe, Künstler
Als Azubi Nebengewerbe Anmelden?

Hallo!
Ich bin 19 Jahre alt und Azubi aus Bayern. Meine monatliche einnahmen sind:
Ausbildung: €660 Netto, ~€520 Brutto (39 Stunden Woche)
Minijob (Samstagjob): €300 (8 Stunden Samstag)
OnlineJob: ~€1300 (18$/Stunde, 20 Stunden/Woche, €15600/Jahr)
Ausbildung+OnlineJob: €23520/Jahr

Jobbeschreibung: Ich darf 30 Adressen/Stunde überprüfen ob die richtig sind. Wenn nicht, dann korigieren. So einfach.

Meine Fragen:
1. Da es nur ein Auftraggeber ist, muss ich Neben- oder Hauptgewerbe anmelden?
2. Ein Monat habe ich schon gearbeitet, wenn alles zu kompliziert wird, würde ich gerne aufhören und schluss machen, wie sollte ich dann die €1300 die ich schon verdient habe versteuern? Gibt es irgendein Formular oder so irgendwas das man an Finanzamt schicken kann?
2.1. Da ich schon ein Monat gearbeitet habe, habe ich irgendwas gegen Arbeitszeit gesetz getan? Habe ich mich strafbar gemacht? (Die Gewerbeanmeldung kommt noch!, Nachanmeldung ist kein Problem.)
3. Wenn ich Hauptgewerbe anmelde, was ändert sich alles mit meiner Ausbildung? Ich will die umbedingt zu ende machen.

  • Dann käme ich nun auf das nächste Problem - die Krankenversicherung. Momentan bin ich noch bei der AOK familienversichert. Kann ich bei der Versicherung als Nebengewerbe "gesehen werden" wenn ich Hauptgewerbe anmelde? (https://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/beschaeftigung-und-sozialversicherung/verwandte-themen/selbststaendig-und-arbeitnehmer/)

Für die Hauptberuflichkeit spricht:

  • Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (2018 = 2.283,75 Euro).

Bei mir sind es nicht mehr als 20 Studen wöchentlich und das einkommen ist unter 75% von €2283 (€1300<€1712) Also nicht Hauptberuflich tätig.

Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, etc. auskennt?

Dankeschön!

Geld, Ausbildung, Gewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Versicherung, Nebengewerbe
Suchmaschinen-Auswerter, Gewerbe anmelden?

Guten Tag,

Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Job, da bin ich auf ein Jobangebot gestoßen, bei dem ich als independent contractor arbeiten würde, also als freier/unabhängiger Arbeitnehmer. Ich darf mir meine Zeiten einteilen, wie ich möchte, aber mind. 10 Std. pro Woche. Da ich zur Zeit ausbildungssuchend bin, bzw. meine Wartesemester für mein Studium sammele, käme die Gelegenheit sehr gut. Ich muss bei meiner Tätigkeit Suchmaschinenergebnisse auswerten, aber auch Webseiten auf Expertise, Authorität und Vertrauenswürdigkeit überprüfen (Internetrecherche). Die Firma liegt übrigens in Amerika.

Soweit, wie ich es verstanden habe, müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden, da ich selbständig und gewerblich handle. Es ist keine freiberufliche Tätigkeit. Ich werde auf jeden Fall unter 400€ im Monat bleiben, damit bleibe ich weiterhin familienversichert und auch Steuern würden nicht auf mich zukommen, oder? Ich bleibe ja unter 9.000 Euro (Steuerlicher Freibetrag, Einkommensteuer) , sowie bei der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Regelung, 17.500€).

Somit zu meinen Fragen. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, welche Form des Gewerbes (nicht eingetragenes Einzelunternehmen?)? Welche Klassifizierung passt am ehesten (Ich würde auf 63.99.0 tippen, das wäre dann "Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen")? Gäbe es vielleicht Probleme mit einer Scheinselbständigkeit? Wenn ja, was könnte passieren?

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Rückwirkend Gewerbe anmlden und steuern bezahlen?

Hallo,

ich bin seid zwei Jahren selbstständig tätig. Um genau zu sein habe ich einen Kanal auf youtube. Am anfang hatte ich nicht viel verdient. Ich denke ich war im Jahr 2016 unter der 8.000 marke. In 2017 war es dann aber um einiges mehr und ich müsste auf jeden Fall ordentlich steuern nachzahlen. Momentan verdiene ich noch mal ein wenig mehr als 2017 und mache monatlich schätzungsweise 4-6 tausend im Monat. Nun habe ich aus eigener Dummheit, das ist mir bewusst und auch nicht die Frage hier, während der Zeit weder ein Gewerbe angemeldet noch Steuern bezahlt was ich dann jetzt machen möchte. Ich hatte bisher keine Mahunung gehabt oder dergleichen insofern hoffe ich dass das nicht als Steuerhinterziehung gilt wenn ich nun selbstständig alles anmelde. Ich denke aber, dass da ordentliche Strafen auf mich zukommen werden. Kann jemand abschätzen in welcher Höhe sie liegen werden?
Die Steuernachzahlug selbst dürfte kein Problem sein da ich während dieser Zeit genügend Geld zurücklegte um Steuern bezahlen zu können. Ich fürchte mich nur, dass die Strafe vielleicht sehr hoch wird? Und wie mache ich das, erstmal Gewerbe anmelden oder welche andren Schritte?
Auch würde ich gerne wissen wie viel Zeit der Prozess in anspruch nehmen wird. Ich müsste eine neue Wohung mieten mit einem Studioraum da es hier zu eng wird und ich würde es gerne bald machen, bevor ich das alles jedoch abgewickelt habe und meine Bescheinigungen vom Steuerbreater etc. have denke ich nicht, dass mir irgendjemand eine Wohnfläche vermieten wird.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuernachzahlung
Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

Student, Einkommenssteuer, Freiberufler, Freibetrag, Gewerbe, Minijob, Steuern, 450-Euro-Job, Twitch
Kleingewerbe neben dem Hauptberuf?

Freunde, ich bin verheiratet und vom Beruf her Hausmeister und verdiene 2300 Euro Brutto monatlich.

Ich möchte mich neben dem Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, für den Arbeitgeber ist es keine Konkurenz, da das Kleingewerbe ein Drop-Shipping Unternehmen werden soll. (Ankauf/Verkauf bzw.Vermittlung via Internet und Telefon mit bis zu 5 Aufträgen/Bestellungen täglich.

Ich weiss das ich mit dem Kleingewerbe wesentlich mehr verdiene als mit meinem Hauptberuf als Hausmeister. Ich werde min. 200 000 € Euro im Jahr Umsatz machen, wobei die Kosten/Ausgaben bei ca. 35-40 % des Umsatzes liegen.

Ich möchte auch weiterhin als Hausmeister arbeiten, auch wenn das Kleingewerbe von Jahr zu Jahr wachsen wird.

Jetzt meine Fragen:

Was ändert sich für mich beim Gehalt aus dem Arbeitgeberverhältnis?

Werde ich weniger Lohn bekommen?

Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? 

Wie siehts mit der Rente aus in die mein Arbeitgeber ja einzahlt? 

Kann man meinen Hausmeisterberuf und mein Kleingewerbe mit garantiertem Wachstum steuerlich von einander trennen? 

Mein Sohn und seine Frau werden in meinem Kleingewerbe angestellt sein und das Geschäft von A - Z leiten, deshalb möchte ich gerne wissen was sich für mich, in meinem Hauptberuf ändert.

Ich danke euch im Vorfeld für jeden Hilfe und freue mich über Tipps

Mit freundlichste Grüßen...

Rente, Arbeit, Beruf, Gewerbe, job, Kleingewerbe, Steuern
Gewerbe nachträglich abmelden (nach Umzug)?

Ich war während meines Studiums nebenberuflich selbstständig. Nach Beendigung des Studiums bin ich dann nach einer 6 monatigen Pause ein Angestelltenverhältnis eingegangen, in dem ich mich jetzt seit über einem Jahr befinde. Der Haken an der Sache ist, dass ich das Gewerbe nie abgemeldet hatte! Die letzten Einnahmen aus dem Gewerbe waren noch zu Studienzeiten, d.h. während des Angestelltenverhältnisses sind keinerlei Einnahmen erzielt worden.

Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Probleme, die die Sache weiter komplizieren:

- Ich habe nach dem Studium den Wohnort gewechselt ohne eine erneute Gewerbeabmeldung & -wiederanmeldung durchzuführen.

- Ich habe für 2015, 2016 und 2017 weder eine Einkommens- noch Umsatzsteuererklärung abgegeben.

Anscheinend ist es möglich ein Gewerbe auch nachträglich abzumelden. Für mich stellt sich nur die Fragen zu welchem Datum ich das am Besten mache (z.B. Datum des Umzugs in andere Stadt) und welche Konsequenzen außer ggf. Straf-/Zinszahlungen mir drohen (Stichwort Ordnungswidrigkeit für zu spätes Ab-/Ummelden)!?

Die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen hole ich gerade nach, hier stellt sich mir noch die Frage, an welche Finanzämter diese jeweils gehen, wenn ich jeweils verschiedenen Städten (mit anderen FAs) gewohnt habe!?

Tausend Dank im Voraus - Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Schlamassel helfen, dass ich mir hier eingebrockt habe...

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Selbstständigkeit, Steuern
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht
Gewerbe zeitnah wieder abmelden, was beachten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ende Juli habe ich beim Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung vorgenommen, kurze Zeit später kam auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie ein Brief der VBG!

Leider wurde ich kurze Zeit nach der Gewerbeanmeldung arbeitsunfähig, was ich auch derzeit noch bin und bald in den Krankengeldbezug fallen werde.

Desweiteren kam noch eine Arbeitgeberseitige Änderungskündigung hinzu, wo die Anwälte der Parteien gerade am verhandeln sind, ob das Arbeitsverhältniss nun per gerichtlichem Auflösungsvertrag aufgelöst wird - vor dem Güte bzw. Kammertermin.

Eigentlich ist dieser Auflösungsvertrag so gut wie sicher, lediglich ist man sich bei der Abfindungshöhe noch nicht einig.

Die Option "Auflösungsvertrag" kommt für mich deshalb in Frage, da mir aus ärztlicher Sicht geraten wurde, eventuell eine Eigenkündigung in Betracht zu ziehen.

Die Auflösung des Arbeitsvertrages würde vermutlich zum letzten dieses Monats erwirkt werden.

Nun hatte ich während der gesamten Zeit seit Gewerbeanmeldung weder Zeit, Nerven noch klare Gedanken dieses überhaupt ansatzweise auszuüben.

Im Moment ist mir das alles zu undurchsichtig und komplex in Hinsicht auf Krankengeld, ALG1, Freigrenzen, etc geworden.

Konnte ich ja zu dem Zeitpunkt der Anmeldung alles nicht vorausahnen.

Jedenfalls habe ich bislang weder den Erfassungsboden ausgefüllt und an das FA gesendet, noch Tätigkeiten in irgendwelcher Art und Weise hierzu unternommen.

Das einzige waren kleine Ausgaben von etwa 250 € für Outgesourcte Arbeiten (Texte, Textüberprüfung, Grafiken, etc) welche ich in Auftrag gegeben hatte.

Einkünfte stehen komplett bei 0!

Nun ist es eben so, dass ich nach der Auflösung des Arbeitsvertrages erst einmal einige Wochen/Monate brauchen werde, um meine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Anschließend werd ich mich bei der Arbeitsagentur als Arbeitsuchend melden und dann mit klarem Kopf das Theme "Nebengewerbe/Gewerbe" eventuell wieder aufgreifen.


Wie sollte ich vorgehen?

  • Morgen früh zum Gewerbeamt und das Gewerbe abmelden.Rückwirkend oder nicht?
  • Beim Finansamz anrufen und der Sachbearbeiterin erklären, wie die Sachlage sich verhalten hat , Sie meinen steuerlichen Erfassungsbogen nicht mehr erreichen wird und das Gewerbe am Morgen wieder abgemeldet wurde.
  • Brief an die IHK, Sachverhalt erklären und Bescheid geben, das Gewerbe am 21.09.2017 ohne Umsätze abgemeldet wurde.
  • VBG selbe Vorgehen wie bei IHK.

Die Krankenkasse auch darüber in Kenntniss setzen? Oder ist das nicht nötig, da die Abmeldung ja automatisch alle zuständigen Behören erreicht?

Was wird neben den Gebühren der Abmeldung bei Gewerbeamt auf mich zukommen?


Herzlichen Dank






Finanzamt, Gewerbe
Einmalige gewerbliche Tätigkeit als Student - Versteuerung?

Hallo!

Folgende Situation bringt mich gerade etwas zum Verzweifeln: Ich wurde von einer privaten Wohnungsvermietung gefragt, ob ich dieses Jahr einmalig ihre Betriebskostenabrechnungen machen würde. Ich würde quasi alle Materialien/ Daten bekommen, schreibe die Abrechnungen und gebe sie ab. Zeitlicher Aufwand läge bei 2/3 Wochen; Verdienst bei 300/400 Euro. Wäre, neben einer Praktikumsvergütung Anfang des Jahres, mein einziger Jahresverdienst.

Nun hatte ich schon mal recherchiert und rausgefunden, dass die Arbeit an sich gewerblich WÄRE, wenn es nachhaltig wäre. Da es aber eine einmalige Sache wäre, reiche eine Rechnung, die ich privat ohne USt schreibe und den Verdienst in der nächsten Steuererklärung in Anlage SO angebe.

So weit, so gut. Sicherheitshalber dann nochmal beim Finanzamt nachgefragt, weil einige gefundene Aussagen widersprüchlich waren. Die sagten mir jetzt, dass ich IN JEDEM FALL ein Gewerbe anmelden muss und wenn das wirklich nur eine einmalige Sache ist, könnte ich das Gewerbe danach ja gleich wieder abmelden; mit den Kosten dafür müsste ich eben leben. Privatrechnung wäre in keinem Fall ausreichend, weil die Tätigkeit gewerblich ist.

Jetzt bin ich absolut verwirrt... Würde die Arbeit wirklich gern machen, aber wenn ich für was Einmaliges noch Gewerbe anmelden soll - nein danke.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen, wie eine solche Tätigkeit abzurechnen/zu versteuern wäre? Wirklich nur über Gewerbeanmeldung und dann als Verdienst aus Gewerbe?

Falls es andere Möglichkeiten außer Gewerbe gibt: hättet ihr rechtliche Grundlagen für mich, mit denen ich den Finanzamt im Zweifelsfall argumentieren könnte? (Dass es einmalig und mMn damit nicht gewerblich ist, scheint nicht zu reichen...)

Schon mal danke für eure Antworten!

Gewerbe, Steuererklärung, Steuern
Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung
Wie fülle ich die "Erklärung für die Zerlegeung des Gewerbesteuermessbetrages" richtig aus als Kleinunternehmer?

Hallo Community, ich bin per 01.09.15 mit samt meinem Kleingewerbe, welches ich bei mir daheim im Büro ausübe, von Gemeine a nach Gemeinde b umgezogen. Nun wird von mir diese Erklärung verlangt. Mein Gewerbe habe ich zum 31.08. in Gemeinde a abgemeldet und per 01.09. in Gemeine angemeldet. Meine Umsätze sind nur insgesamt rund 3TEUR gewesen im kompletten Jahr. Steuerlicher Gewinn liegt bei mehreren Hundert EUR, da ich das nur neben dem Studium in der Freizeit mache. Wir reden also von Peanuts.

Ich hänge bei den Angaben zu den Gemeinden unter Nr.1 und Nr.2 je bei den Zeilen 70-74 und 79. Hier das Formular falls benötigt: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51A14D56E8A2C78BDF55

Es wird hier von Arbeitslöhnen gesprochen, dabei zahle ich gar keine?! :-/ Was ist hier alternativ einzutragen? Oder lasse ich einfach alles frei? Falls ich was eintragen muss, ist das irgendwie aufzuteilen nach den Monaten - 8 Monate für Gemeine a unter Nr. 1 und 4 Monate zu Gemeine b unter Nr. 2?

Und Grundsätzlich sollte die Zerlegung Nah §29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall) - siehe S. 1 unter Zeile 11 - passen oder? Zumindest laut Gesetzestext passt es am ehesten zu mir - Kleingewerbe in Richtung Mediengestaltung?

Ich bin echt Ratlos. Gefunden habe ich dazu bisher nichts. Ich hoffe mein Post ist nicht doppelt :-/

Um rat wäre ich dankbar. LG

Gewerbe, Gewerbesteuer, Kleingewerbe, Kleinunternehmer
Darf man wirklich pro Jahr eine Rechnung stellen, bei der die Umsatzsteuer entfällt?

Hallo liebe Community,

hatte vor einer Woche einen Promoterjob. Der Job lief ganz gut und er hat mir auch Spaß gemacht. Das Unternehmen meinte ich soll eine Rechnung schreiben, und damit meinen Gehalt einfordern. Nun habe ich das gestern geschrieben und rasch eine Antwort erhalten, dass Sie noch meine Steuernummer und den Sitz des Finanzamtes brauchen. Da ich meine SteuerID nicht bereit hatte, habe ich einfach mal im Finanzamt angerufen und mein Problem geschildert. Der nette Herr am Apparat meinte, dass ich dafür ein Gewerbe benötige und das recht kompliziert abläuft. (Zudem bin ich Bafögler.)

Habe es dann auch dem Unternehmer so gesagt und sie meinten: "einmal im Jahr kann jeder Deutsche Staatsbürger eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen. Wenn du dieses Jahr noch keine Rechnung gestellt hast, dann kannst du die Rechnung [...] ausfüllen [...]. Dazu brauchst du trotzdem deine Steueridentifikationsnummer (hat jeder) und das zuständige Finanzamt."

Zudem stand in der Rechnung noch: "Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, auf Grund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraph 19, Umsatzsteuergesetz."

Nun bin ich mir aber richtig unsicher und habe Angst denen meine ID und Standort des Finanzamtes zu schicken, nicht das ich noch Probleme wegen Steuerhinterziehung oder ähnlichem bekomme....

Was soll ich jetzt machen? Stimmt das, dass ein deutscher Bürger einmal im Jahr eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen darf?

Vielen Dank im voraus

VG lelhuhu

Gewerbe, rechnung, Steuern, Kleinunternehmerregelung, Umsatz
Zusatzeinkommen mit Bitcoin und Internetinvestment: benötige ich ein Gewerbe?

Hallo alle zusammen, bevor ich meine eigentliche Frage stelle kurz was zu meiner Person. Ich bin als normaler Arbeitnehmer vollzeit eingestellt, verdiene dort über 20T € Netto. An der Tankstelle halte ich einen Minijob auf 450€/Monat Basis inne.

Nun möchte ich solange ich jung bin Geld scheffeln 

Um weiter Geld zu verdienen (nebenbei) habe ich mich für zwei Hoch-Risiko-Modelle entschieden.

Das erste Modell ist der Handel mit Bitcoin. Innerhalb der letzten 4 Wochen ist der Bitcoin um 200€ gestiegen und wieder um 100€ gefallen. Ich finde die Entwicklung sehr interessant und denke darüber hinaus bleibt diese Art von Währung uns noch einige Zeit bestehen. Mein Ziel ist also der gezielte Kauf und Verkauf von Bitcoins, also kein Mining.

Das zweite Modell ist sozusagen das Investment in einer Firma. Das soll heißen, ich investiere in einer Firma Geld. Mit diesem Geld kaufe ich über der Firma (Sitz in der EU) Produkte ein. Nun werden diese von der Firma aufbereitet und über der Firma verkauft. Der EK Preis wird mir zugeschrieben + eine Rendite vom Gewinn.

Nun zu meiner Frage(n). Da es natürlich legal ablaufen soll, möchte ich auch meinen Gewinn versteuern lassen. Wenn alles gut läuft (höchst Risiko Investition) erwarte ich einen Gewinn von vlt 1000€ / Jahr – kann natürlich auch im Verlust enden. Nun tue ich mir in Sachen Steuern schwer. Wie bringe ich das ein? Ist ein Gewerbe notwendig da ich dieses dauerhaft machen möchte? Ich habe bereits nun folgendes gelesen:

„Du machst nach Ablauf des Jahres eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, also ziehst von den Einnahmen deine Ausgaben ab und bringst den Gewinn über die Anlage „G“ in deine Einkommensteuererklärung. Eine Gewerbeanmeldung wird keiner von dir verlangen, weil du ja deine Dienstleistungen nicht öffentlich anbietest.“

Kann ich mich mit meinem Vorhaben nach dieser Aussage richten? Ist die Überschussrechnung ausreichend? Muss kein Gewerbe angemeldet sein? Muss ich als Selbstständiger fungieren?

Ich bitte euch um eure fachmännische Hilfe – vielen Dank!

PS: Ich möchte keine Diskussion lostreten ob diese 2 Modelle rentabel sind oder nicht. Oder ob das Geschäft seriös ist, da die Bitcoins oft für illegale Dinge gehandelt werden. Der reine Kauf und Verkauf von den Bitcoins ist denke ich mal absolut nicht illegal.

Danke

Einkommen, Gewerbe, Internet, nebenjob, Steuern, Bitcoin

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