Wann bekomme ich als Gewerbetreibender die Vorsteuer vom Finanzamt zurück?

3 Antworten

Bei den Beträgen und den anscheinend geringen steuerlichen Kenntnissen sollte man dringendst einen Steuerberater aufsuchen.

Und zur Frage:

Bei der nächsten USt-VA, wenn das FA den Beträgen zugestimmt hat.

wurzlsepp6682  16.03.2018, 17:49

und ohne ausgestellte Rechnung für die Anzahlung und die entsprechende Bezahlung wird das Finanzamt der VA nicht zustimmen ...

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ABKroiss 
Fragesteller
 16.03.2018, 18:16

Alles klar, danke!

Aber WANN bekommt man das Geld wieder zurück? Jetzt nicht auf die Anzahlung bezogen sondern grundsätzlich gesehen, wenn ich eine Maschine kaufe. Bekomme ich die UST am Ende des Geschäftsjahres raus oder monatlich oder vierteljährlich oder halbjährlich.... wann?

Ich weis ich habe keine Ahnung aber genau für diese Fragen wurden doch solch Portale erstellt?

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correct  16.03.2018, 19:33
@ABKroiss

Das WANN hat Dir Petz doch schon beantwortet.

Und nein, dieses Portal wurde nicht geschaffen, um einen Steuerberater zu ersetzen.

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bei der Größenordnung ist die Zustimmung des Sachgebietsleiters erforderlich.

der will Belege sehen.

und bei Anzahlungen gilt:

5.2. Vorsteuerabzug für geleistete Anzahlungen

Bei geleisteten Anzahlungen ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG der → Vorsteuerabzug in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem eine Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. Leistet der Unternehmer für die Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen eine Anzahlung, bevor die angezahlte Leistung an ihn bewirkt ist, so ist für den Vorsteuerabzug auf seine Verwendungsabsicht im Zeitpunkt der Anzahlung abzustellen. Ist eine Grundstücksvermietung beabsichtigt, kommt es darauf an, ob der Unternehmer das Grundstück steuerfrei vermieten oder auf die Steuerfreiheit der Grundstücksvermietung (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG) gem. § 9 UStG verzichten will. Im erstgenannten Fall ist der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen, im letztgenannten Fall nicht (BFH Urteil vom 17.5.2001, V R 38/00, BStBl II 2003, 434).

(

Ich vermute du möchtest die 19.000 € vom Finanzamt erst mal haben und mit dem Geld dann die Anzahlung leisten? Das macht das Finanzamt nur mit, wenn du vom Verkäufer eine Rechnung über die Maschine bekommst. Die meisten unternehmen stellen jedoch keine Rechnung über die Maschine aus, ohne dass sie von dir die 19.000 € auf dem Tisch sehen. Ansonsten wurde hier schon der richtige Paragraph des Umsatzsteuergesetzes dir zitiert. Also NACHDEM die geleistete Anzahlung auch in bar oder sonstwie real geleistet wurde. Wenn du versuchst dir eine Anzahlung vom Finanzamt sozusagen als Finanzierung im Vorwege zu holen, das funktioniert nicht. Es sei denn der Verkäufer stellt dir im Voraus eine Rechnung aus, nur dann sitzt er auf seine Umsatzsteuerzahllast.

ABKroiss 
Fragesteller
 16.03.2018, 21:09

Wunderbar, weis bescheid ;)

Simpel und einfach erklärt danke :)

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