Kann ich bei einer einmaligen Auftragsarbeit ohne angemeldetes Gewerbe eine Rechnung stellen?
Hallo ihr Lieben,
ich habe vor kurzem von einer Stiftung den Auftrag bekommen einen Imagefilm zu drehen. Dafür soll ich vergütet werden und zwar in Form einer Aufwandsentschädigung und eines Honorars. Die Stiftung verlangt nun von mir, dass ich beides mittels einer Rechnung bei ihnen einfordere.
Nun mache ich sowas aber zu ersten Mal. Ich habe kein Gewerbe angemeldet, bin nicht Selbstständig, habe keine Lohnsteuerkarte und noch nie eine Steuererklärung gemacht. Kann ich in diesem Fall denn überhaupt eine Rechnung stellen und wie sieht das ganze dann im Nachhinein steuerrechtlich aus?
Ich möchte eigentlich ungern für diese einmalige Tätigkeit ein Gewerbe oder so anmelden und fänd eine Regelung, wie ich sie mit Freunden treffe, wenn ich denen ein Video über ihre Geburtstagsfeier schneide, am angenehmsten.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge?
1 Antwort
Nimm ein Blatt Papier, Schreibe oben Deine Adresse hin, dann die Adresse der Stiftung, als würdest Du denen einen Brief schreiben und dann
Für die Erstellung des Videos ..... berechne ich wie vereinbart Euro XXXXX,YY
Kontonummer wohin überwiesen werden soll
fertig.
Leider schreibst Du keine Summe, sonst könnte man ermitteln, welche Steuerlichen Auswirkungen es hat.
Bei diesem Betrag " Euro XXXXX,YY" wird es vermutlich steuerliche Auswirkungen haben, der ist ja über € 11111,22;-), zumal da noch die Honorare von den Freunden hinzugezählt werden müssen;-)
Kein Hinweis auf MwSt-Befreiung durch Kleinunternehmerregelung?
Also bei 2.000,- fällt keine Umsatzsteuer an (Bemerkung von @littleArrow), aber natürlich müssen die 2.000,- abzüglich der Kosten, in die Einkommensteuererklärung.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es handelt sich um maximal 2000 Euro.