Ich bin selbstständig und kann mit 63 in Rente ohne Abzüge gehen möchte aber noch 450,00€ dazu verdienen, muß ich da mein Gewerbe als Nebengewerbe ummelden?
1 Antwort
Gewerbe ist Gewerbe. Natürlich ist es dann richtiger Weise ein Gewerbe als Nebenerwerb, aber das hat weiter keine Auswirkung. 1.000,- Euro Gewinn als Haupterwerb erbringen die gleiche Steuerlast, wie 1.000,- Euro aus einem Nebenerwerb.
Wenn Du die ungekürzte Altersrente bekommst, gibt es keine Anrechnung von Einkünften, also ist es egal.
Das Einzige, Du musst Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Übrigens die 450,- euro sind nur bei Arbeitnehmern von Bedeutung. Bei allen anderen Einkunftsarten fängt die Krankenversicherungspflicht bei 405,- Euro an.
Erst ab Beginn der Regelaltersrente - also mit 65 Jahren und x Monaten- gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Vorher liegt die Grenze bei 450 Euro.