Mehrere Tätigkeiten: Kleinunternehmer oder Gewerbe?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie du an den anderen Antworten ermessen kannst, hast du von der ganzen Sache soviel Ahnung wie ein Bär vom Fallschirmspringen. Es ist gewiss nicht einfach, hier etwas Ordnung reinzubringen.

Zuerst möchtest du bitte Gewerberecht und Steuerrecht voneinander trennen, so wie man Schiffe und Flugzeuge auch auseinanderhalten sollte, selbst wenn sie "Luftschiff" heißen.

Im Steuerrecht möchtest du ebenso zwischen den Steuerarten unterscheiden, so wie du es bei Straßenfahrzeugen (Auto, LKW, Motorrad) wahrscheinlich kannst.

Gewerberecht:
Der Transport von Zeugs ist Gewerbe. Grafiken erstellen meistens nicht. Ergo muss das eine bei der Stadt angemeldet werden.

Steuern - Ertragsteuern:
Der Transport ist auch steuerlich gewerblich, es ist also eine Gewerbesteuererklärung zu fertigen. Die Grafikerei hingegen ist auch hier nicht gewerblich. Anders als beispilesweise die Graffickerei (sorry für den Kalauer).

Beides gehört aber in die Einkommensteuererklärung.

Dein Steuerberater wird dir sicherlich gern helfen.

Steuern - Umsatzsteuer:
Hier - und nur hier - gehört der Begriff des Kleinunternehmers hin.

Dummerweise meint das Umsatzsteuerrecht, dann man nur ein Unternehmen haben kann - hier würden also der Transport und die Grafikerei zusammengerechnet werden.

Was ein Kleinunternehmer genau ist, habe ich hier mal in einem langen, aber leicht verständlichen Tip zusammengefasst. Leider meinte der Betreiber dieser Plattform jedoch, dass es keine Tips mehr geben sollte. Bitte frage dort nach, ob er den Tip herausgraben möchte. Ich hab mir seinerzeit sehr viel Mühe gemacht, das so zu verfassen. Ich habe keinen Bock, das nochmal aufzudröseln.

Was hatten wir noch Seltsames?

Achja:

Ich würde außerdem pro Fahrt noch 10 Euro Spesen verrechnen, da ich hörte, dass man die von der Steuer absetzen kann.

Was genau damit gemeint ist, habe ich nicht verstanden. Wahrscheinlich möchtest du deine Rechnung um 10 Euro erhöhen. Das ist legitim und eine Frage des Marktes bzw. des Vertrages, den du geschlossen hast.

Dass die Aufwendungen für die Fahrten daneben selbstverständlich als Betriebsaufgabe abziehbar sind, berührt die Höhe deines Honorars nicht.

Ich bin übrigens Student, 

Das Ganze würde sich auch nicht ändern, wenn du Sternenflottenkadett wärst oder Mummelgreis.

Schon lustig, wie wichtig es einigen hier ist, den Fragesteller zurechtzuweisen und sich selbst als tolle Auskenner und Checker darzustellen, statt ihm zu helfen. Könnte man da nicht besseres mit seiner Zeit anfangen? 

Statt Arbeitnehmer wie ihn wegen Scheinselbständigkeit zu kritisieren, könnte man sich ja mal überlegen, warum diese Beschäftigungsform so weit verbreitet ist. Ganz offensichtlich gibt es staatlicherseits kaum ein Verfolgungsinteresse, warum wohl? Vielleicht weil es dem Wirtschaftsstandort Deutschland nützt? Der Arbeitnehmer, der sich auf sowas einlässt, ist auf jeden Fall in der schwächeren Position.

Zu einem Teil deiner Frage: Wenn du dich als Freiberufler beim Finanzamt meldest, musst du kein Gewerbe anmelden. Und solange du nicht mehr als 19.000 Euro im Jahr an Einkommen erzielst, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (hier zählt nur selbständig erzieltes Einkommen, nicht der Minijob).

Auf den anderen Teil deiner Frage habe ich leider keine Antwort.

wurzlsepp6682  18.08.2017, 21:12

klar, der Staat kümmert sich nicht um Scheinselbständigkeit .....

1. Transport hat soviel mit Freiberuflichkeit zu tun wie ein Fisch mit Fahrradfahren

2. die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung der UMSATZSTEUER (und, byhteway, geht bis 17.500 € im Jahr). hat also mit EINKOMMEN ebenfalls soviel zu tun wie ein Fisch mit Fahrradfahren

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Danke für die vielen Antworten, aus der ein oder anderen konnte ich gute Informationen schöpfen.

Die Überlegung zu dem 450 Euro Job war, dass ich diesen bei der Steuer nicht aufführen muss und dementsprechend mehr verdienen kann, ohne dass ich über die 17500 Euro komme. Das scheint soweit auch zu funktionieren, wenn ich das richtig verstanden habe. 

Unter die Kategorie Freiberuflich kann aber eine Tätigkeit als Fahrer scheinbar nicht fallen, deshalb werde ich dazu nun ein Gewerbe anmelden.

Danke nochmal!

wollte fragen, ob ich dafür ein Gewerbe oder ein Kleinunternehmen anmelden soll?

Wo siehst du da einen Unterschied? Ein Gewerbetreibender kann doch Kleinunternehmer sein, genauso wie ein Freiberufler, eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder ein Verein. Siehe § 19 Abs. 1 UStG.

Und noch eine Frage, wäre er es erlaubt mich bei dem Kunsttransport
einmal als 450 Euro Job anzumelden und den Rest auf Rechnung zu
schreiben?

Erlaubt ist eine solche Anmeldung. Welche sozialversicherungs- bzw. steuerrechtlichen Folgen sich daraus ergeben, steht auf einem anderen Blatt und die sähen vermutlich auch anders aus als du dir mit dieser Anmeldung versprichst.

EnnoWarMal  15.08.2017, 19:57

Herr Kollege, meine Antwort an vulk^^^^împact gilt sinngemäß auch bei dir.

Hier ist doch endlich mal einer, der den Arsch hochhebt. Das sollte man fördern, finde ich.

Was wir drei wissen, entspringt jahrzehntelanger Erfahrung. Abgesehen davon, dass man das bei einem Studenten nun mal nicht voraussetzen kann, ist der erste Satz aus diesem Abschnitt ziemlich beängstigend:

Diese Erfahrungen haben wir sammeln können, weil wir andere mögliche Interessensgebiete ausgelassen haben. Oder kannst du den Zylinder deines Motorrades ausschleifen?

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blackleather  15.08.2017, 21:19
@EnnoWarMal

Oder kannst du den Zylinder deines Motorrades ausschleifen?

Du machst mich neugierig. Muss ich glatt mal ausprobieren.

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Impact  15.08.2017, 22:07
@EnnoWarMal

Schon mal den Motor bei einem VW-Käfer ohne Hebebühne ausgebaut?

Und da wäre noch mehr.

Ein bisschen durch die Gegend fahren - das ist bei Dir Arsch hochkriegen?

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