Darf man wirklich pro Jahr eine Rechnung stellen, bei der die Umsatzsteuer entfällt?
Hallo liebe Community,
hatte vor einer Woche einen Promoterjob. Der Job lief ganz gut und er hat mir auch Spaß gemacht. Das Unternehmen meinte ich soll eine Rechnung schreiben, und damit meinen Gehalt einfordern. Nun habe ich das gestern geschrieben und rasch eine Antwort erhalten, dass Sie noch meine Steuernummer und den Sitz des Finanzamtes brauchen. Da ich meine SteuerID nicht bereit hatte, habe ich einfach mal im Finanzamt angerufen und mein Problem geschildert. Der nette Herr am Apparat meinte, dass ich dafür ein Gewerbe benötige und das recht kompliziert abläuft. (Zudem bin ich Bafögler.)
Habe es dann auch dem Unternehmer so gesagt und sie meinten: "einmal im Jahr kann jeder Deutsche Staatsbürger eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen. Wenn du dieses Jahr noch keine Rechnung gestellt hast, dann kannst du die Rechnung [...] ausfüllen [...]. Dazu brauchst du trotzdem deine Steueridentifikationsnummer (hat jeder) und das zuständige Finanzamt."
Zudem stand in der Rechnung noch: "Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, auf Grund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraph 19, Umsatzsteuergesetz."
Nun bin ich mir aber richtig unsicher und habe Angst denen meine ID und Standort des Finanzamtes zu schicken, nicht das ich noch Probleme wegen Steuerhinterziehung oder ähnlichem bekomme....
Was soll ich jetzt machen? Stimmt das, dass ein deutscher Bürger einmal im Jahr eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen darf?
Vielen Dank im voraus
VG lelhuhu
4 Antworten
Wenn Du deinen Umsatz für das erste Jahr auf nicht mehr als 17.500,- (im Durchschnitt 1.458,33) pro Monat schätzt, bzw. m Vorjahr nicht über 17.500,- hast, bist Du kleinunternehmer und kannst/musst die Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben.
Alles in Ordnung.
Allerdings musst Du tatsächlich die Gewerbeanmeldung abgeben. ist aber nicht schlimm. tut nicht weh, kostet nur, je nach Stadt 15,- bis 26,- Euro.
Wozu ein Gewerbe anmelden? Es wird doch gar keins ausgeübt:
hatte vor einer Woche einen Promoterjob.
...klingt nicht nach Nachhaltigkeit, sondern nach § 22 Nummer 3.
Hier werden wohl mehrere steuerliche Sachverhalte vermischt:
1. Du hast offensichtlich kein Gewerbe angemeldet - was auch nicht nötig ist, wenn Du solche Arbeiten nur selten übernimmst. Eine Gewerbeanmeldung wäre nur bei nachhaltiger (wiederholter) gewerblicher Tätigkeit nötig
2. Mit Deiner Tätigkeit hast Du einkommensteuerlich sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG aus gelegentlichen Vermittlungen erzielt. Diese sind bis zu 256 Euro im Jahr einkommensteuerfrei. Rechne aus, wieviel Geld Du für Deine Arbeit bekommst und ziehe davon die Kosten ab, die Du für diese Arbeit hattest - beispielsweise Kosten für die An- und Abfahrt zum Ort der Tätigkeit. Was übrig bleibt, sind Deine Einkünfte.
3. Da Du diese Tätigkeit nicht wiederholt ausgeübt hast, brauchst Du auch keine Umsatzsteuer auszuweisen. Das hat in dem Fall auch nichts mit der sogenannten "Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraph 19, Umsatzsteuergesetz" zu tun. Auf diese Regelung könntest Du Dich nur berufen, wenn Du umsatzsteuerlich ein Unternehmer wärst, der sich gem. § 19 von der USt-Erhebung befreien lassen hat.
Du schreibst einfach Deine Rechnung als Privatperson - das ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft - ohne Umsatzsteuer - es sei denn, in Deinem Vertrag war ausdrücklich gefordert, dass Du ein Gewerbe angemeldet haben musst. Mit der Angabe von Steuernummer und Finanzamt will Dein Auftraggeber nur sicher gehen, dass die Einkünfte gegebenenfalls ordentlich versteuert werden (wenn sie über den 256 Euro) liegen.
Ich bin fast derselben Meinung, möchte zu 3. aber noch ergänzen:
In Einzelfällen kann auch eine einmalige Tätigkeit "nachhaltig" im Sinne des UStAE 2.3 sein. In diesem Fall würde ich aber auch davon ausgehen, dass eine Unternehmereigenschaft nicht vorliegt.
Im Übrigen schadet auch ein falscher Hinweis auf § 19 UStG nichts.
Wenn man nicht an alles denkt...
Zu 2. auch noch eine Ergänzung:
Die 256 Euro sind eine Freigrenze, das bedeutet, wenn es 257 Euro sind, wird nicht 1 Euro versteuert, sondern 257. Aber:
Es gibt noch eine Grenze, nämlich 410 Euro, und die sind ebenfalls eine Freigrenze (die funktioniert nur anders, weil sie bei 411 nicht ganz verschwindet, sondern abgeschmozen wird.).
Also, im Zweifel ist nicht bei 256 Euro schon Schluss.
habe ich einfach mal im Finanzamt angerufen und mein Problem geschildert. Der nette Herr
Das ist beispielsweise einer der Gründe, warum man sich Anrufe beim Finanzamt klemmen kann: Eine erschreckende Ahnungslosigkeit. Es ist völlig logisch, dass das Finanzamt zur Hilfeleistung in Steuerdingen nicht befugt ist.
- Die Umsatzsteuer hat mit "Gewerbe" nichts zu tun.
- Eine gewerbliche Tätigkeit ist hier auch nicht erkennbar.
- Selbst wenn, würde eine fehlende Gewerbeanmeldung an der steuerlichen Situation nicht das Geringste ändern.
Die Ahnungslosigkeit des netten Herrn wird hier eigentlich nur noch von deinem Ziel-Unternehmen übertroffen. Wozu brauchen die die Steuernummer (oder gar Steuer-Id.) und die Kenntnis über das zuständige Finanzamt?
Über welche Summe reden wir hier eigentlich?
Du darfst mehrere Rechnungen im Jahr ohne Umsatzsteuer schreiben, es sind andere Kriterien maßgebend, die hier nicht zutreffen.
Das hat auch mit deutscher Staatsbürger nichts zu tun.
Also Ruhe bewahren, es ist alles in Ordnung.