Agbs und Rechnung ohne Gewerbe?

1 Antwort

Hallo,

ob AGBs wirksam sind oder nicht, richtet sich nicht danach, ob der Bekannte seine Tätigkeit "schwarz" ausübt oder nicht. Die Steuergesetze bilden nicht die Basis für die zivilrechtliche Wirksamkeit (BGB) der Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten.

Inwieweit die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geschützt bzw. gefordert werden richtet sich insbesondere danach, ob hier als Verbraucher (Privat), oder als Unternehmer das Logo benutzt wurde.

Unternehmer müssen sich grds. selbständig über die AGB des anderen informieren.

Vielleicht hilft dieser Link noch weiter:

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/agb.php

MfG
-Valeskix

CptPzyko 
Fragesteller
 12.10.2016, 11:58

Ich habe in dem Monemt als Privatperson gehandelt.

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Valeskix  12.10.2016, 12:10
@CptPzyko

Ich bin kein Anwalt, vielleicht hilft für Detailfragen zur Wirksamkeit der Vertragsgestaltung evtl. dieser Link weiter

http://www.it-recht-kanzlei.de/einbeziehung-agb-vertrag.html

Wenn man schreibt "... dass wir die Grafiken so lange benutzen können, bis die CDs verkauft sind" frage ich mich aber doch, ob es denn wirklich private Zwecke sind, wenn man Musik aufnehmen und als CD verkaufen will.

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