Einmalige gewerbliche Tätigkeit als Student - Versteuerung?
Hallo!
Folgende Situation bringt mich gerade etwas zum Verzweifeln: Ich wurde von einer privaten Wohnungsvermietung gefragt, ob ich dieses Jahr einmalig ihre Betriebskostenabrechnungen machen würde. Ich würde quasi alle Materialien/ Daten bekommen, schreibe die Abrechnungen und gebe sie ab. Zeitlicher Aufwand läge bei 2/3 Wochen; Verdienst bei 300/400 Euro. Wäre, neben einer Praktikumsvergütung Anfang des Jahres, mein einziger Jahresverdienst.
Nun hatte ich schon mal recherchiert und rausgefunden, dass die Arbeit an sich gewerblich WÄRE, wenn es nachhaltig wäre. Da es aber eine einmalige Sache wäre, reiche eine Rechnung, die ich privat ohne USt schreibe und den Verdienst in der nächsten Steuererklärung in Anlage SO angebe.
So weit, so gut. Sicherheitshalber dann nochmal beim Finanzamt nachgefragt, weil einige gefundene Aussagen widersprüchlich waren. Die sagten mir jetzt, dass ich IN JEDEM FALL ein Gewerbe anmelden muss und wenn das wirklich nur eine einmalige Sache ist, könnte ich das Gewerbe danach ja gleich wieder abmelden; mit den Kosten dafür müsste ich eben leben. Privatrechnung wäre in keinem Fall ausreichend, weil die Tätigkeit gewerblich ist.
Jetzt bin ich absolut verwirrt... Würde die Arbeit wirklich gern machen, aber wenn ich für was Einmaliges noch Gewerbe anmelden soll - nein danke.
Kann mir jemand von euch weiterhelfen, wie eine solche Tätigkeit abzurechnen/zu versteuern wäre? Wirklich nur über Gewerbeanmeldung und dann als Verdienst aus Gewerbe?
Falls es andere Möglichkeiten außer Gewerbe gibt: hättet ihr rechtliche Grundlagen für mich, mit denen ich den Finanzamt im Zweifelsfall argumentieren könnte? (Dass es einmalig und mMn damit nicht gewerblich ist, scheint nicht zu reichen...)
Schon mal danke für eure Antworten!
2 Antworten
Sicherheitshalber dann nochmal beim Finanzamt nachgefragt
Was ist denn daran "sicherheitshalber"? Da das Finanzamt schon keine Ahnug hat, wie man Steuererklärungen macht, hat es erst recht keine in Sachen Gewerbeanmeldung. Da hättest du auch beim Apothekenverband nachfragen können.
Es hat seinen Grund, warum das Finanzamt nicht zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist - und erst recht nicht in außersteuerlichen Angelegenheit wie eben z.B. Gewerbe.
Also, der Reihe nach:
Gewerbe:
Du hast recht, es ist kein Gewerbe, nämlich eben wegen der fehlenden Nachhaltigkeit. Und wer keinen Kran führen will, braucht auch keinen Hebezeugführerpass, so einfach ist das.
Das war auch schon alles zum Thema "Gewerbe". Nun die Steuern:
Umsatzsteuer:
Entfällt, mangels Wiederholungsabsicht bist du kein Unternehmer.
Gewerbesteuer:
Entfällt aus demselben Grund wie die Gewerblichkeit selbst.
Einkommensteuer:Du hast mit der Anlage SO insoweit völlig recht.
Es entfällt jedoch trotzdem, und das aus drei Gründen:
- Die Einkünfte aus Leistungen müssen mehr als 256 Euro betragen. Da du hier von Einnahmen schreibst, sind entsprechende Werbungskosten noch entgegenzusetzen. Damit kommst du sicherlich unter die 256 Euro.
- Außerdem werden Einkünfte von bis zu 410 Euro, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, nicht besteuert (Härtefallregelung § 46(3) EStG). Du bist also auch ohne Werbungskosten schon drunter.
- Sodann gibt es einen Grundfreibetrag, der für 2017 bei 8.820 Euro liegt. Es würden also auch hier keine Steuern anfallen.
Hieraus und aus § 56 EStDV folgt, dass auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben ist.
Fazit:
Du machst das, schreibt deine Rechnung ohne irgendeinen Hinweis auf Umatzsteuer, sackst das GEld ein und verjubelst es. Fertig.
das Finanzamt kenne sich zumindest mit Versteuerung aus
Es gibt einen Unterschied zwischen der Verwaltung und der Gestaltung von Steuern.
Wo müsste ich denn die Einnahmen angeben, wenn ich eine Steuererklärung auf freiwilliger Basis machen will?
Das ist hier völlig unnötig, aber bitte: Anlage SO wäre die richtige Anlage.
Die Entscheidung darüber, ob Kosten fürs Erststudium quasi mitgenommen und mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden dürfen, steht zwar noch aus,
Nö. Die verpuffen im Nirvana.
Kann mir nicht vorstellen, dass dann in Deutschland (kleine) Einnahmen einfach so unter den Tisch fallen dürfen ...
Die Verwaltung von 3 Euro Fuffzig an Steuern dürfte für den Staat erstens zu ineffektiv sein und zweitens zu gefährlich. Wenn da ständig geklagt würde, steht das in keinem Verhältnis zu den Einnahmen.
Verwaltungsökonomie dürfte in der Finanzverwaltung wohl Lehrfach sein.
Ähm ... nur mal so nebenbei:
Warum stellt dich die Wohnungsvermittlung nicht einfach als Minijobber für die Zeit an?
Kleiner Aufwand für die. Große Wirkung für dich. ;-)
Erstmal kurze Korrektur: Es ist eine private Wohnungsvermietung; da hat mir die Autokorrektur einen Streich gespielt...
Eine genaue Antwort kann ich dir nicht geben, nur eine Vermutung. Die Vermietung gehört einer Einzelperson, die das bisher immer nebenberuflich gemacht hat, es nur dieses Jahr nicht schafft. Schätze, ein Auftrag auf Rechnung ist ihr eher in den Sinn gekommen als ein Minijob...
Sehr gut.
Dann wird die Anmeldung noch deutlich einfacher.
Schau mal hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/03_kurzfristige_minijobs_imph/node.html
Meines Erachtens auch.
Aber nachdem der Fragesteller ja selbst vom FA aufgefordert wurde ein Gewerbe für diesen Einmal-Job anzumelden, erschien mir das eine gangbare Lösung ohne Gewerbeanmeldung.
Als Profi kannst Du ihm sicherlich schreiben, wie er noch um die geforderte Grewerbeanmeldung herumkommt? ..;-)
wie er noch um die geforderte Grewerbeanmeldung herumkommt
Indem er kein Gewerbe anmeldet. Er betreibt ja keines.
Und dem Finanzamt kann das herzlich egal sein, es ist ja kein steuerliches Thema.
Danke dir für die ausführliche Antwort!
Irgendwie hatte sich bei mir der Gedanke gehalten, das Finanzamt kenne sich zumindest mit Versteuerung aus... Tja gut, hab schon gemerkt, dass dem nicht so ist.
Wo müsste ich denn die Einnahmen angeben, wenn ich eine Steuererklärung auf freiwilliger Basis machen will?
Die Entscheidung darüber, ob Kosten fürs Erststudium quasi mitgenommen und mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden dürfen, steht zwar noch aus, aber sollte es so kommen, will ich schon gern eine Steuererklärung abgeben.
Kann mir nicht vorstellen, dass dann in Deutschland (kleine) Einnahmen einfach so unter den Tisch fallen dürfen ...