Zusatzeinkommen mit Bitcoin und Internetinvestment: benötige ich ein Gewerbe?

3 Antworten

20.000,00 Euro netto ist ein ganz ordentliches Monatsgehalt. Hat aber mit deinen Vorhaben trotzdem nchts zu tun.

Wir der Handel mit Bitcoins gewürdigt wird, ist mir nicht geläufig. Ich denke aber, dass hier noch jemand antworten wird, der das weiß.

Zum Wesentlichen:

ich investiere in einer Firma Geld

Nenn mich ruhig Sprachnazi, aber was ist hier gemeint?

  • du hast eine Firma und diese Firma soll Waren verkaufen, aufbereiten und verkaufen (in eineR Firma Geld investieren)
  • jemand anderes hat ein Unternehmen, und du willst dich an diesem Unternehmen beteiligen (in einE Firma investieren)

Fall es das zweite ist: Man kann auf vielerlei Weise Geld in ein Unternehmen stecken:

  • als Eigenkapital (= Beteiligung), hier wäre dann wieder zu unterscheiden, welche Rechtsform das Unternehmen hat
  • als Fremdkapital (= Darlehen)
  • als stiller Gesellschafter (typisch/atypisch)
  • irgendwelche Mischformen

Aber in allen Varianten betreibst du kein Gewerbe, denn nicht du handelst mit den Waren, sondern das Unternehmen. Du musst dir also um eine Gewerbeanmeldung keine Gedanken machen.

Wie die erzielten Gewinn oder Verluste jeweils steuerlich zu würdigen sind, hängt davon ab, was du vorhast. Der von die beschriebene (und zitierte) Weg ist allerdings nicht dabei.

Bei einem Monatsgehalt von 20t€ netto hätte ich nicht diese Frage gestellt.

Danke für den Hinweis, natürlich ist das genannte Gehalt jährlich.

Zu dem vorhaben mit dieser Firma.

ich bin eine private Person, wie beschrieben arbeite ich als angestellter für eine Firma.

Nun habe ich einen Betrag angespart den ich investieren möchte. Einen kompletten Verlust des Betrags nehme ich in Kauf bzw ruiniert mich nicht. ich möchte gerne etwas anderes ausprobieren als die klassischen Wertanlagen der Banken.

Ergo, ich als private Person investiere einen Betrag X in eine Firma. Diese Firma kauft mit meinem Geld die Ware ein, bereitet diese auf und verkauft diese weiter.

Die Firma selbst hat ihren Hauptsitz in Polen. Laut Datenschurzrichtlinien unterliegen die Steuer-Gesetzte der Republik Polen die Firma selbst ist auch dort registriert.

In Sachen steuern bin ich ein absoluter Laie, deswegen frage ich nach.

Ich hoffe natürlich mit Gewinnen.

Das heißt am Jahresende/anfang zieh ich mir alle Unterlagen raus und schreibe auf, was ich in die Firma investiert habe bzw eingezahlt habe und was ich unter dem Strich Gewonnen oder Verloren habe.

Ist dieser Gedanke so richtig? Bzw ist die Gewinn/Verlust Rechnung  für das Finanzamt ausreichend? und in welcher Anlage muss ich das eintragen? Ein Gewerbe oder eine Selbstständigkeit ist nicht notwendig?

ich hoffe Sie können mir diesbezüglich weiter helfen - vielen Dank im Voraus

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@Lappinski91

Nu hast du auf alle irrelevanten Angaben geantwortet und auf das Wesentliche (ab dem Fettgedruckten) nicht.

Und den letzten Satz von mir solltest du auch nochmal lesen.

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Auch wenn viele behaupten Bitcoins wären eine Währung, so sind es Bitcoins eben nicht. Sie werden nciht von einer Zentralbank herausgegeben und sind in keinem Land dieser Erde gesetzliches Zahlungsmittel.

Die Coins werden lediglich an Zahlung statt von Leuten/Unternehmen akzeptiert.

Daher ist, in Ermangelung anderer vorschriften zu prüfen, ob es sich um ein gelgentliche privates Veräußerungsgeschäft handelt (§ 23 EStG, Anlage "SO" zur Einkommensteuererklärung), oder um eine gewerbliche Tätigkeit, weil laufend betrieben. In dem Fall einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung und der Gewinn über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für Ihre Antwort und auch für den hilfreichen Hinweis dass der Bitcoin keine Währung ist.

Ob ich den Kauf und Verkauf mit Bitcoins gelegentlich oder laufend betreibe kann ich aktuell noch nicht einschätzen.

Also Fakt ist, sobald ich diese Art von Handeln laufend gestalten möchte, ist das ein gewerbliche Tätigkeit und muss angemeldet werden?!

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@Lappinski91

Anmelden nciht, nur versteuern. Du betreibest ja keinen stehenden Gewerbebetrieb mit einem "Bitcoin-Vertrieb."

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Guten Tag,

wie schaut die Situation aus wenn ich einen Gaming PC Zuhause habe und diesen z.B. wenn ich auf der Arbeit bin einfach weiterlaufen lasse? Dh. Mine?

Ab wann bin ich dann "gewerblich" unterwegs? Und was ist wenn ich gar nicht vorhabe die Kryptowährung umzutauschen. (Dh. ich veräußere die Kryptowährung nicht sondern halte diese für 20 Jahre). Dann hab ich doch nur meine Grafikkarte mathematische Gleichungen lösen lassen?

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@WalterW

Eine interessante Frage. Die Nachhaltigkeit würde auf gewerbliche Tätigkeit deuten. Aber Produktion und dann 20 Jahre warten wird vermutlich dazu führen, dass beim Verkauf das Finanzamt daran scheitern wird, dass alle Fristen abgelaufen sind.

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Nun möchte ich solange ich jung bin Geld scheffeln

Um weiter Geld zu verdienen (nebenbei) habe ich mich für zwei Hoch-Risiko-Modelle entschieden.

Ich möchte keine Diskussion lostreten ob diese 2 Modelle rentabel sind oder nicht.

Diese Diskussion ist aber viel wichtiger, als Deine Fragen zur Organisation Deines Geschäfts und zur Besteuerung fiktiver Gewinne.

Hochrisikogeschäfte haben ihren Namen nicht umsonst und die meisten Opfer sind unerfahrene aber gierige Anfänger. Wenn Du Dein Vorhaben durchziehst wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit Deine Ersparnisse in den Sand setzen und Dir dazu noch einen Berg von Verbindlichkeiten an den Hals hängen. Das wars dann mit den guten Zukunftsaussichten.

Danke für die Einsicht. Okay vlt ist die Aussage von mir "Geld scheffeln" nicht angebracht. Dann möchte ich es so formulieren. ich habe einen Betrag angespart, auf den ich im schlimmsten fall verzichten könnte. da ich gerne was anderes ausprobieren möchte, als die klassische Anlage die die Banken anbieten, um auch Erfahrungen in anderen Bereichen zu sammeln, möchte ich gerne die zwei beschriebenen Modell, ausprobieren. Da es sich um riskante Geschäfte handelt ist mir der komplette Verlust meines Investments bewusst.

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