Anfertigung trotzdem durchführen lassen?

Hallo Leute,

Mein Mann und ich haben folgendes Problem:

Wir wollten für seine Oma eine Kette mit Anhänger beim Juwelier anfertigen lassen. Wir haben daraufhin eine Anfrage gestellt beim Juwelier und er meinte es ist alles kein Problem und die Kette können wir bei ihm für 456€ machen lassen. Nur würde es was länger dauern weil es eine spezielle Anfertigung ist. Das war auch kein Problem für uns. Damit der Juwelier auch mit dem Erstellen beginnen konnte, mussten wir eine Anzahlung 150€ tätigen, was wir auch gemacht haben.

Jetzt seit Monaten sagt er, er möchte den Auftrag abgeben, weil diese Anfertigung bei anderen Schmieden teurer ist als bei seinem und sein Schmied für längere Zeit wohl weg sei.

Bei anderen Juwelieren müssten wir nun über 1000€ zahlen für genau das gleiche und da er der günstigste ist mit 400€ und er von vornherein gesagt hat es wäre alles machbar, würden wir gern bei ihm bleiben wollen.

Jetzt stellt sich uns die Frage muss der Juwelier die Differenz zahlen wenn wir uns jetzt einen anderen Juwelier suchen? Kann man da rechtlich irgendwie vorgehen? Ist er verpflichtet den Auftrag den wir angenommen haben auch durchzuführen? (Schadensersatz, Ausbesserungspflicht...?) Müssen wir Mehrkosten für nicht erfüllung der Dienstleistung übernehmen?

Laut meinem Mann müssten wir dem Juwelier mindestens 3x die Chance geben zur Ausbesserung und beim 4x können wir uns an einen anderen Juwelier wenden jedoch müsste dann der 1. Juwelier die Differenz zahlen. Stimmt das so?

Wir bitten umdringenden Rat.

LG

Nina & Stefan

Gesetz, Kaufvertrag, Recht, Vertrag, BGB, Dienstleistung, Kauf, Pflicht, rechtlich
welche Rechte habe ich und wieviel muß ich mir gefallen lassen

Hallo, ich bin absolut neu hier und verzeit mir jetzt schon wenn ich einige Fehler mache. Also, vor über einem Jahr sind wir sehr Ländlich gezogen. In einem zwei Familienhaus, wovon über uns die Vermieter wohnen. Am Anfang war auch alles Okey. Dann sind wir gemeinsam über Pfingsten zu gleichen Veranstaltung gefahren, danach brach die Hölle los. Es wird uns laufend vorgeworfen das wir sie, auf dieser Veranstaltung schlecht gemacht haben. Auf unsere Beteuerung dies nicht gemacht zu haben werden wir als Lügner beschimpft, stellenweise werde sie sogar sehr persönlich. Dann hat unser Sohn uns mit unserer ersten Enkelin stolz besucht und auf dem Grundstück geparkt.( wohnt 300KM entfernt) Einen Tag später wurden wir, wie bei einer Inquisition nach draussen zitiert . Von Beleidigungen bis erneute persönlich Anschuldigungen mußten wir uns fast alles anhören und dass in einer Lautstärke, das man sich wieder wie ein 12Jähriger vorkam. Weil sie mit ihren Wagen auf das Grundstück wollten und unser Sohn binne zwei Minuten seinen Wagen raus gesetzt hatte. Sie haben sich dermaßen hinein gesteigert das uns jetzt untersagt wurde den Partyraum zu nutzen und die Schlüssel mußten wir auch abgeben, sowie die Garage von uns nicht mehr genutzt werden darf. Vom drei erhaltenen Schlüssel gaben wir drei wieder ab. Hieraus entbrannte der nächste Streit wir hätten nur zwei Schlüssel erhalten und es wäre unverschämt einfach einen nach zu machen. Als wir beteuerten das diese drei Schlüssel uns ausgehändigt wurden, brach ein neuer Streit aus, der mich sogar sehr persönlich Angriff und wir als Lügner beschimpft wurden,..jetzt haben wir sogar zwei angeblich nachgemacht. Dann hatten wir vor kurzen ein Strassenfest hier. wobei wir immer beim Aufbau helfen. Eine Stund bevor alle Gäste auf "unserem" Grundstück eintrafen kam ich und meine Freundin mit einer Tasse Kaffe raus. Da wir die ganze Zeit draussen waren und gequatscht hatten, hatte ich diese leeren Tassen vergessen und das zog, mir gegenüber, einen Anschiss nach den man zwei Häuser noch weiter hören konnte... An dem Haus ist noch eine kleine "Werkstatt" und ein Partyraum angebaut. Jetzt hat der Sohn der Vermieterin dort eine Beflokungs-Beschriftungswerkstatt in der "Werkstatt" eingerichtet und laufend wir mein PKW zugeparkt oder vor dem Tor stehen Autos, so das ich immer erst bitten muß das ich rein oder rausfahren kann. Heute war es mal wieder soweit obwohl wir letzten Monat die Waschküche gereinigt haben wurde ich auf unsanfte Art wieder gemaßregelt das ich am Wochenende die Waschküche nicht gesäubert hätte. Als ich zu meiner Verteidigung anbringen wollte das wir das doch letzten Monat gemacht haben, sind mir Vorwürfe entgegen gebrüllt worden die mich fast Sprachlos gemacht haben. Eigentlich habe ich eine sehr hohe Tolleranzschwelle aber diese ich gerade überschritten worden. Nun meine Frage, falls es nach dieser Darstellung nicht mehr zu erkennen ist. Müssen wir uns das Verhalten so ohne weiteres gefallen lassen?

Gewerbe, Mieter, Mietrecht, Rechte, vermieter, Pflicht
Pflichten in der Bedarfsgemeinschaft

Welche finanziellen und sozialen Pflichten haben Partner in einer Bedarfsgemeinscahft bzw. eheähnlichen Partnerschaft? Wofür tragen sie gegenseiitg die Verantwortung und müssen füreinander einstehen? Die Situation ist folgende: Ein Mann und eine Frau wohnen und leben seit 25 Jahren fest liiert zusammen. Nun ist der Mann schwer erkrankt und wird sterben. Er ist sehr pflegebedürftig. Sie lehnt jede Verantwortung zur Organisation oder Übername von Betreuung und Pflege ab. Sie möchte nicht, dass er in der gemeinsamen Wohnung bleibt, obwohl rein theoretisch eine Pflege und Versorgung dort organisiert werden könnte (und auch kostengünstiger bis kostenlos wäre). Sie kümmert sich weder um Anträge und Kostenübernahmen noch um Beratung oder Information zu Pflegeeinrichtungen. Sie kümmert sich nicht um Wäsche und Taschengeld oder um Krankengeld und Rente oder finanzielle Absicherung oder Pflegestufe, etc. Sie möchte auch nicht "seine" Miete für die gemeinsame Wohnung tragen. Sie lehnt all das ab, weil sie ja nicht verheiratet seien. Sie besitzt eine Generalvollmacht. Seine erwachsenen Kinder haben so gut wie keinen Kontakt zu beiden, da der Vater und dessen Partnerin den Kontakt nicht suchen und wünschen. Die KInder haben kaum eine Beziehung zum Vater, weil er sie verließ als sie noch sehr jung waren. Sie haben auch nie Geld vom Vater erhalten. Wer muss nun die Pflege und Betreuung sicherstellen und organisieren, die Anträge stellen, die Einrichtungen besictigen, die Verträge unterzeichnen, etc? Wer darf/muss entscheiden welche Einrichtung genommen wird und was sie kosten darf? Und wer muss das dann zahlen? Darf die Lebensgefährtin alle Verantwortung und Kostenübernahme einfach ablehnen? Darüber hinaus sind die Rente, die Krankenversicherung, das Krankengeld und das Einkommen nicht geklärt, da offenbar nicht eingezahlt wurde. Der Vater ist zwar privat-krankenversichert, aber hat kein Einkommen mehr und kann nicht zahlen, weil er kein Anspruch auf Krankengeld aus dieser Versicherung besitzt und keine Rente eingezahlt hat. Das war ihr bekant. Wer muss sich nun darum kümmern und ggf Unterhalt zahlen? Wer muss ggf. für die Pflegekosten und medizinische Versorgung zahlen, ohne Kranken-/Pflege-Versicherung und Rente? Die Partnerin ist gesund und hat Einkommen. Sie will für seine Miete der gemeinsamen Wohnung nicht aufkommen, keine Hilfsmittel zahlen, etc. Darf sie das? Können die Kinder eine Beteiligung an der Organisation und den Kosten für Pflege etc. ablehnen?

kosten, pflege, Recht, Bedarfsgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft, Pflicht

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