Unsinn, bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis besteht Versicherungspflicht, das findet man aber in anderen Ländern wie Großbritannien oder Frankreich auch, in Frankreich muß man sofort und ab jedem Verdienst (keine Freigrenze) angemeldet werden und zahlt Beiträge
zunächst besteht keine Verpflichtung eine Abfindung zu zahlen auch nicht bei einer betriebsbedingten Kündigung. Der Arbeitnehmer kann innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage einreichen, dann wird vor Gericht zunächst einmal die Zulässigkeit der Kündigung geprüft, deshalb ist es für den Arbeitgeber wichtig, die richtige Sozialauswahl zu treffen. Über eine Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes kann verhandelt werden, es gibt jedoch keine verbindliche Regel, das kommt auf den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses an, die Regel 0,5 Monatsgehälter brutto pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ist zunächst einmal eine Basis, die jedoch nicht unbedingt bindend ist.
Oh ja das ist möglich, jedoch nicht für alle Studienfächer, es gibt führende Institute, diese sind im Internet zu finden
vielleicht gibt es doch Einwohner Bremens oder des Saarlandes die ganz froh sind, dass sie in ihrem Bundesland wohnen und ihre eigene Verwaltung haben, wenn man schon neugliedern wollte gäbe es gewiß noch andere Möglichkeiten und weg damit geht schon einmal gar nicht und Sch... ist auch nicht alles, nein das Ganze ist viel komplexer und wenn man das hinterfragt dann aber mit dem notwendigen Hintergrund dazu noch eine Anmerkung mich persönlich stört dass Bremen und das Saarland noch eine eigene Arbeitskammer haben, in die Arbeitnehmer verpflichtet sind Beiträge zu zahlen und deren Nutzen für die Allgemeinheit nicht erkennbar ist, also weg damit?????
sie sollte auf jeden Fall eine versicherungspflichtige Beschäftigung annehmen um wieder in den Genuß der gesetzlichen KV zu kommen auch mit Teilzeit
wurde soeben im Fernsehen erörtert, auf jeden Fall, bevor die CD Daten von den Finanzämtern überprüft wurden, aber auch da sollte man noch Eigenanzeige machen, es kann sich auf die Strafe mildernd auswirken
für alle, die keine besonderen Ansprüche stellen und auch wenig selbst machen wollen bzw. Handwerker beaufsichtigen wollen ist das Fertighaus die Alternative, ansonsten ist der individuelle Eigenheimbau die bessere Variante, preislich muß der Unterschied nicht groß sein, es kommt auf die Materialien an
bei der Bank vor Ort geht das ratz fatz, innerhalb von 15 Minuten war mein Konto geschlossen und den Restbetrag habe ich sofort bar erhalten.
als Arbeitnehmer gibt es keine andere Möglichkeit und das ist auch gut so. Es sind Risikoabsicherungen, der Sozialstaat hat seine positiven Seiten und diese spürt man insbesondere wenn man krank ist, arbeitslos, pflegebedürftig oder alt ist.
wenn es sich im eine freie Mitarbeit also Dienstleistung handelt wie Hausmeisterdienste wird nach Leistung auf Rechnung bezahlt. Aussendienstleute (freie Mitarbeiter) erhalten auch Provisionen ohne Fixum
da die Auszahlung definitiv im letzten Jahr war gilt das Zuflußprinzip und es lässt sich nicht einfach aus den Büchern des AG entfernen, gerade bei Abfindungen sollte man sich gut informieren
sie sollte zuerst mit der Hausbank verhandeln, vielleicht gibt es dort auch eine günstige Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten, da man sie dort ja kennt
es kann nur ein Antrag gestellt werden, jedoch sehe ich aufgrund ähnlicher Sachlagen, die entschieden wurden, wenig Chancen.
Dennoch ein Versuch ist es allemal wert.
normalerweise werden monatliche Abschlagzahlungen auf der Basis der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit berechnet, ein Bankeinzug muß vereinbart werden, das Unternehmen bucht nicht ohne Einzugsermächtigung ab. Am Jahresende erfolgt dann die Jahresrechnung auf Basis der Ablesung
Prophylaxe ist von der Praxisgebühr ausgenommen, diese Frage wurde schon mehrmals erörtert
meines Wissens ja in der Eurozone, in der EU kostet es noch Gebühren, da man in Landeswährung zahlt und die Transaktion schon Gebühren kostet
dürfte schwierig sein nachdem schon berufprofis um eine steuerliche Anerkennung ringen, ich würde einen Steuerberater kontaktieren
wurde bereits beantwortet
hier kann eigentlich nur ein Steuerberater helfen
Es gibt eine Anlage AUS für ausländische Einkünfte