Auf alle Fälle eine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Die Gebäude- / und Feuerversicherung mussten wir erst zur Hausübergabe nachweisen. Bis dahin war das Haus über die Baufirma versichert. Die Feuerversicherung war u.a. für die Auszahlung öffentlicher Mittel von Bedeutung.

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Wenn ein Hausbesitzer / Vermieter heute Maßnahmen zur Wärmedämmung ergreift, zieht dies auch eine Mieterhöhung nach sich. Schließlich spart der Mieter im Gegenzug Energiekosten.

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Wenn man sich die leeren Staatskassen anschaut, ist doch klar, dass die Erhöhung der Hartz IV Sätze so gering wie nur irgendmöglich ausfällt. Andererseits ist es für alle Hartz IV Empfänger dann nur schwer nachzuvollziehen, dass der HRE Milliarden in den Allerwertesten geblasen werden...

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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass auch nur eine Krankenkasse eine solche Garantie abgeben wird und diese im Ernstfall auch einhalten wird.

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Können die anderen nicht einfach entsprechende Daueraufträge einrichten? Jeder Rückläufer einer Einzugsermächtigung kosten wieder unnötige Gebühren.

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Was ist das denn für eine Frage? Selbst ein Prof. Gunter von Hagen ( oder so ähnlich ) - der Plastinator von Leichen, bekommt seine zukünftigen Ausstellungsstücke noch zu Lebzeiten zu Zwecken der Wissenschaft oder was auch immer "überschrieben". Wo soll das denn möglich sein, die Verstorbenen im Garten zu verbuddeln? Schon mal was von Respekt und Ehre gegenüber der verstorbenen Tante gehört? Anstatt damit Kohle machen zu wollen...

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Ein Freund von mir ist Auto-Schrauber und hat sich auf Oldtimer spezialisiert. Teils kauft er sie schrottreif in den USA, restauriert sie und verkauft sie. Da kann man für einen alten Mustang, Chevy usw. in top Zustand schonmal locker € 35.000 zahlen. Bei einem Mercedes-Vorkriegsmodell denke ich, dass das durchaus als Alterskapital zu sehen ist. Und wenn es sich um top gepflegte Raritäten handelt, werden die mit Sicherheit an Wert steigen.

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Ich würde immer wieder auf Öl, Gas und Fernwärme verzichten und mich für Sonnenenergie, Erdwärme usw. entscheiden. Die Öl- und Gasvorkommen sind doch eh begrenzt und irgendwann ausgeschöpft. Auch wenn eine Erdwärme-Heizung o.ä. in der Anschaffung teurer ist, in einigen Jahren wird es sich rechnen. Voraussetzung ist hier natürlich ein Niedrigenergiehaus.

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Fragen darf der Arbeitgeber, antworten muss der Arbeitnehmer nicht. Wenn ich aber doch ein gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber habe, spricht doch nichts dagegen, ihm zu antworten. Und um der Fairness wegen, sollte man schon sagen was los ist. Schließlich müssen die Kollegen meine Arbeit mit erledigen.

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Dass eine Kneipe im Haus ist, wusste sie doch schon vorher. Da muss man meiner Meinung nach mit Lärm rechnen. Hat sie den neuen Betreiber und den Vermieter denn schon mal darauf angesprochen?

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Mietminderung kann in diesem Fall durchgeführt werden. Die Höhe hängt von der Art der Arbeiten und deren Lautstärke bzw. die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen ab.

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Darf man im angemieteten Garten ( ca 100 qm ) einen Pavillon 3x6m oder 3x3m aufstellen?

Hallo zusammen. Wir wohnen in einem Mehrfamielienhaus im DG, unter uns die Vermieter (ältere Generation) und im EG ein juges Paar mit Kind,mit denen wir uns gut verstehen.Diese haben eindeutig im Mietvertrag als Räumlichkeit zur Miete den Garten mit drinstehen.Wir haben uns zusammen überlegt,einen Pavillon 3x6m,den wir für einen Geburtstag aufgebaut haben,einfach stehen zu lassen,da wir ja auch so zwischendurch zusammensitzen und grillen.Außerdem ist es eine tolle Schattenquelle für die kleine Nachbarsmaus und auch bald für unsere kleine Maus die noch wohlbehütet im Bauch ist.(Die Vermieter haben seperrat eine Terrasse und wir einen Balkon.)Gesten Abend saßen wir gemütlich beim Grillen,bis unser Vermieter rausgeschossen kam und uns diktatorisch befahl,den Pavillion abzubauen, er müsse schließlich den Rasen düngen und bewässern und die Wiese brauche Sonne.Er hatte uns zuvor schrifflich mitgeteilt den Pavillon aus diesen Gründen abzubauen.Wir haben Ihn dann gestern vor dem Grillen vorübergehend so verschoben, das die Wiese komplett bearbeitet werden kann.Es kam zu einem heftigen Streit und er drohte uns,wenn wir den Pavillion nicht abbauen, würde er das tun und er würde einem Anwalt nehmen (Haus und Grund oder so).Wir haben ihm mehrmals angeboten einfach einen kleinen Pavillon 3x3m hinzustellen, was er wehement ablehnt,weil es sich um einBauwerk handle.Was können wir tun?

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Wenn die Mieter im EG den Garten nutzen dürfen und dies im Mietvertrag vereinbart ist, sollte es doch kein Problem sein, einen Pavillion aufzustellen. Ich gkaube auch, dass sich die Vermieter hier vielleicht einfach übergangen fühlen. Hier einen Streit anzufangen, finde ich albern. Grillt doch mal mit dem Vermieter zusammen... Und wenn gar nichts geht, würde ich den Pavillion abbauen, bevor es wirklich zu einem unnötigen Streit kommt.

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Sich schnellstens mit der Bank in Verbindung setzen. Die können den Fehler doch bestimmt nachvollziehen.

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Hast Du den NAchbarn mal darauf angesprochen? Wie steht denn der Vermieter zu dieser Sache? Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand gerne Ölreste, Benzin usw. auf seinem Grundstück / in seinem Garten hat. Und was sagen denn die Bewohner der angrenzenden Häuser? Wenn der Lärm und der Gestank unerträglich sind und über das normale Maß hinaus gehen, würde ich die Polizei verständigen.

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