Meist wird für die Bezahlung der Lasten der Kaufpreis verwendet. Deine Vormerkung kann aber trotzdem eingetragen werden.

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Ist die Küche nicht als Inventar im Mietvertrag aufgeführt, muss der Vermieter diese auch nicht reparieren.

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Ich würde auch meinen, dass du für alles vor der Übergabe haften musst.

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Ich würde es generell immer vermeiden mich wegen Dingen, die nicht unbedingt notwendig sind, zu verschulden. 

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