Meist wird für die Bezahlung der Lasten der Kaufpreis verwendet. Deine Vormerkung kann aber trotzdem eingetragen werden.
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Ist die Küche nicht als Inventar im Mietvertrag aufgeführt, muss der Vermieter diese auch nicht reparieren.
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Ich würde auch meinen, dass du für alles vor der Übergabe haften musst.
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Wenn Vermieter die Kaution auf ein gesondertes Konto anlegen, dann erhält der Mieter bei Auszug den Betrag einschließlich der Zinsen. Ich würde davon ausgehen, dass negative Zinsen von der Kaution abgezogen werden.
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Ich würde es generell immer vermeiden mich wegen Dingen, die nicht unbedingt notwendig sind, zu verschulden.
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