Auszug aus der Wohnung, danach Riss im Fenster?
Nach meinem Auszug aus der Wohnung war plötzlich bei Übergabe der Wohnung ein Riss in der Fensterscheibe. Der Vermieter behauptet, dass dieses durch das Herausheben der Schränke passiert ist und meine Helfer dagegen gestossen wären, Alle Helfer beteuern, dass nichts passiert ist, ich war des öftern noch nach meinem Auszug in der Wohnung und mir ist auch kein Riss aufgefallen. 4 Wochen nach Auszug hat der Vermieter diesen Riss bemängelt. Ich muss dazu sagen, dass der Riss von Innen ist, wäre das beim Herausheben passiert, wäre die Scheibe doch von aussen gerissen. Ein Glaser hat ihm jetzt bescheinigt, dass es durch das Überdehnen des Fensters im geöffnetem Zustand passiert ist. Warum dann erst nach 4 Wochen? Jetzt will er 325 € . Was kann ich tun? Zudem gibt es eindeutige Hinweise darauf, dass der Vermieter während meiner Abwesenheit die Wohnung ohne meine Erlaubnis betreten hat.
4 Antworten
Jetzt kannst Du nur noch klären, wer alles nach dem Leerräumen der Wohnung das besagte Fenster geöffnet hat. Nach den Informationen des Glasers kann es also durchaus müglich sein, dass der Fensterflügel durch einen Luftzug so stark bewegt wurde, dass die Überdehnung des Glases stattgefunden hat. Da die Übergabe erst nach dem Ereignis stattgefunden hat, fällt es in Deinen Verantwortungsbereich.
"Ein Glaser hat ihm jetzt bescheinigt, dass es durch das Überdehnen des Fensters im geöffnetem Zustand passiert ist."
Klar dann ist der Riss genau an der Stelle aufgetreten wo der Fensterflügel an die Fensterlaibung stösst. Dann wird das Fenster überdehnt. Welche Scheibe dann zuerst reist ob innen oder außen ist reine Glückssache. Die Begründung des Vermieters ist plausibel. Wer hebt schon seine Schränke durchs Fenster? Das der Riss nicht bemerkt wurde, kar eine reine typische Schutzbehauptung. Es gibt ja niemanden der klar sagt, es war anschließend kein Riss da, sondern man hat ja keinen Riss bemerkt. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht hat ja niemand genau hingeschaut.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich die Wohnung 4 Wochen nicht bewohnt habe und bei der Übergabe eindeutige Anzeichen eines Betreten von anderen Personen (vermutlich Vermieter) ohne meine Erlaubnis erfolgte. Desweiteren ist es üblich, Schränke aus dem Fenster zu heben, wenn die Wohnung im Erdgeschoss liegt und der Transport über Zimmer und Hausflur komplizierter wäre
Ich denke das ist ein Fall für Deine Hapflichtversicherung.Wurde der Riss während Deines Mietverhältnisses verursacht, bist Du halt dran.
Etwas anderes zu beweisen wird schwer sein.
Ich würde auch meinen, dass du für alles vor der Übergabe haften musst.