Ich habe so einen Fall schon einmal erlebt. Und das Gericht hat dabei klar entschieden, dass der Versand als Einschreiben als Beweis nicht ausreicht. Denn hier wird nur bewiesen, dass ein Brief zugestellt wurde, aber es könnte auch sein, dass ein weißes Blatt der Inhalt war. Einzig sichere Zustellung ist durch einen Gerichtsvollzieher. Er kopiert das Schreiben und stellt das Original zu. Kosten: 16 Euro

...zur Antwort

Besonders die Reise-Gepäckversicherung ist überflüssig. Ich würde dir empfehlen eine Reise-Krankenversicherung abzuschließen, die nicht nur auf eine Reise bezogen ist, sondern permanent läuft (z. B. bietet die Signal Iduna eine gute an). Und die Reise-Rücktritt-Versicherung würde ich individuell abschließen und darauf achten, dass Reise-Abbruch auch inklusive ist.

...zur Antwort

Aktueller Stand:

Der Mieterschutz hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass sie ihrem Mitglied empfohlen haben die Miete 20% für 2 Wochen zu kürzen, da die Trocknungsgeräte letztlich 2 Wochen aufgestellt waren. Der Mieter hat offensichtlich nicht erwähnt, dass er den Riss im Silikon nicht angezeigt hat.

...zur Antwort

Auf jeden Fall muss der Vermieter benachrichtigt werden. Also es muss nicht nur einmal angerufen werden, sondern schon mehrfach. Und: Es kommt natürlich darauf an, was passiert ist. Wenn sofortiger Handlungsbedarf erforderlich ist, weil sonst ein größerer Schaden entsteht, ist natürlich Eile geboten. Aber als Mieter muss man die Kosten auslegen und sie dann hinterher vom Vermieter zurückfordern. Man kann also nicht einfach als Rechnungsadresse die des Vermieters angeben. Außer, dieser hat sich damit einverstanden erklärt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.