hier kommt das Ertragswertverfahren zum Zug: die Erträge pro Jahr werden mit zum Wert des Nachlasses gezählt
ich kenn die nicht-welche Vorteile siehst Du dort im Vergleich zu anderen Anbietern? Im Netz liest man auch nix großes drüber, ich würde mal eher abraten. Aber vielleicht hast Du schlagkräftige Argumente dafür?
bei so speziellen Fragen würde ich direkt beim Finanzamt nachfragen, oder vielleicht hat einer von euch 3-en einen Steuerberater? Hier gehts ja doch um viel Geld, da würde ich mich richtig firm machen.
das kannst Du hier nachlesen: http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=468
kenn mich nicht wirklich damit aus, hoffe aber der Beitrag im Anhang hilft Dir weiter: http://www.steuerzahler-tip.de/kein-versorgungsfreibetrag-vor-dem-63-geburtstag-12012/
Den Scheck unterschreibt der Einreicher bei seiner Bank dann auf der Rückseite und gibt dort auch seine Kontonumnmer an, wohin der Scheck gutgeschrieben werden soll. Ein Verrechnungsscheck muß immer aufs Konto gehen, du kannst Zusatz oder Überbringer streichen oder belassen, für dich keine Auswirkung. Streichst Du es nicht, kann der Empfänger den Scheck nochmals weitergeben. Aber eine Barauszahlung geht eben nicht. Und es ist immer nachvollziehbar, auf welches Konto er eingereidht wurde.
Kommt darauf an, wie Euer Lebensstandard ist, wieviel Wohnraum für Dich ausreichend ist, wieviel du brauchst, wenn die Kinder aus dem Haus sein werden, mit 50 Jahren wird die Darlehenslaufzeit nicht mehr allzulang sein, sie sollte idealerweise in 10-15 Jahren enden. Wenn du gerade 1000 Euro Warmmiete zahlst, kannst Du in etwas ausrechnen, wieviel Kredit du bis dahin abbezahlen würdest. Wenn 20000 Euro das ganze Ersparte ist, rechne nicht allzuviel mit ein, Du wirst auch mal Geld fürs Auto brauchen und wie sieht es mit der Rente später aus, wenn du nur Teilzeit arbeitest. Kannst Du dann auch noch Rücklagen bilden für Renovierungen am Haus? Abgesehen davon, 1.5 Prozent ist schon sehr niedrig angesetzt. Laß Dich doch mal bei der Bank beraten, mein Bauchgefühl sagt aber eher laß es...
das findest Du hier gut beschrieben http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Wissenschaftsgueter/Warengruppe-3/warengruppe-3_node.html
dann hast Du hoffentlich einen Rechtsschutz. WIr hier wissen nicht, wie stark der Geruch ist, wodurch er zu vertreten ist, vermutlich brauchts hierzu einen Gutachter. Die Mietkürzung erscheint mir zu hoch, aber das ist nur meine persönliche Meinung. Halt uns laufend über den Ausgang der Story!
nette Idee, leider nicht, sagt google http://mobil.n-tv.de/ratgeber/Toilette-ist-kein-Arbeitszimmer-article10678831.html
Ist es vertraglich nicht geregelt, ist das nicht klug gewesen, grundsätzlich gehört s dann aber Dir, also wird es sozusagen mitverkauft 11 U 129/94 ein Urteil das Du lesen solltest
ja das geht, zB. Premium von Arag oder Haftpflichtkasse Darmstadt.
hierzu empfehl ich diesen recht aktuellen Artikel: http://www.focus.de/panorama/welt/spektakulaerer-raub-aus-volksbank-einbrecher-in-berlin-raeumten-rund-200-schliessfaecher-aus_aid_898267.html
diese Frage hab ich über google in ähnlicher Form gefunden, die Antworten helfen Dir vielleicht weiter http://www.gutefrage.net/frage/anrechnung-von-pflegegeld-auf-grundsicherung
das geht meines Wissens nach nur bei Eheleuten und eingtragenen Lebenspartnern, und da ist es schon kompliziert genug...
sieh hierzu folgendes Urteil, hoffe es ist noch gültig, da nicht mehr ganz neu vom Jahrgang her, aber gerecht wäre es für Betroffene Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.04.2000 - XII ZR 79/98 -
Die Banken melden es der Nachlaßstelle wenn ein Safe vorhanden war. Du mußt als Erbe doch von den jew. Banken eine Durchschrift der Meldung ans Nachlaßgericht bekommen haben. Prüf das lieber erst mal. Und evtl. auch die Kontoauszüge nach Safegebühren absuchen. Werden normalerweise 1x im Jahr belastet.