Faustregel: Der Partner der 60% des Familieneinkommens verdient, nimmt StKl 3 und der andere St Kl 5. Das ist bei euch nicht gegeben. 1. Kombination 1.550 € = 44,3/% und 1.950 € = 55,8% 2. Kombination 1.600 € = 42,1 % und 2.200 € = 57,8% So kannst Du Dich herantasten.

Der "AOK Gehaltsrechner" (als Suchbegriff bei google eingeben) zeigt recht genau mit welchen Abzügen ihr zu rechnen habt.. Mit dem Elster Formular kannst Du eine Steuererklärung simullieren.

Rückzahlung durch Heirat: Prüfen, welche Beträge ihr vom Bruttoeinkommen abziehen könnt d.h., wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen. (Vorsorgeaufwendungen wie Unfall-, Lebensversicherung oder Fahrtkosten zur Arbeit ....)

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D.h., ich muß die Aussage als solche etwas korrigieren. Erst mird die Riester Rente herangezogen, dann wird bis zum Betrag der Grundsicherung aufgestockt. Man kann hier nicht mehr von einer Zusatzrente sprechen. Wobei man natürlich nicht vergessen darf, dass einige erhebliche staatliche Zuschüsse zur RR erhalten.

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Riester: Erst mal berechnen lassen ob die Rente mehr als die Grundsicherung beträgen würde. Denn, nach meinem Kenntnisstand hat sich die Regelung nicht geändert. Riester wird von der Grundsicherung abgezogen.

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Das eigene Einkommen wird angerechnet. Das ist so.

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Sorry, einen Link nimmt das System nicht mehr. Sie Seite ist: h..w..bundesfinanzministerium de weiter suchen nach Aktuelles - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Lohnsteuer Publikationen So könntest du es auch über goo.. finden

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Die Gesetzgebung hat sich insoweit geändert, als die 3 Monate nicht mehr zu berücksichtigen sind.

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Hattest du EU oder Vollrente? Kann sein, mal im Net nachsehen, dass sich das bei Vollrente ändert.

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Wenn überhaupt - ich glaube es nämlich nicht - dann über außergewöhnliche Belastungen versuchen. Ob es dann berücksichtigt wird kommt auf die Höhe des gesamten monatlichen zu versteuernden Einkommens an.

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Die Höhe der ursprünglichen Raten geht hier nicht hervor. Es kommt darauf an, wie hoch die gesamt PKZ war. Davon sicherlich die 30 Raten abziehen. Den verbleibenden Rest durch 30 Euro teilen, das sind dann die Monate, die noch zu zahlen sind. Oder verstehe ich etwas falsch. Entschuldigung, aber die Frage verwirrt mich etwas.

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Ehevertrag kann regeln: Güterstand, Versorgungsausgleich. nachehelicher Ehegattenunterhalt, erbrechtliche Regelungen, Eigentumszuordnung Partnervertrag (für eine Lebenspartnerschaft) kann regeln: Gütertrennung, Zugewinnausgleich im Todesfall, Zugewinnausgleich bei Kindesbetreuung, Versorgungsausgleich, nachehelicher Ehegattenunterhalt ABER für eine eheähnliche Gemeinschaft gibt es derartige Regelungen nicht.

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Diese Gesetzgebung ist nicht ganz einfach. Welche Filiale (welcher Ort) wird in dem neuen Vertrag als Arbeitsstätte angegeben? Ist es die alte oder die neue Filiale? Wenn es die alte ist, stehen dir Verpflegungskosten (steuerfrei) zu. Wenn es die neue ist, bezweifle ich dies. Erst das klären, dann über eine evtl. Gehaltserhöhung sprechen.

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Vor oder nach 2005 abgeschlossen? Mindestens 1 Beitrag in 2005 gezahlt? Kapitalauszahlung vor dem 60. Lebensjahr? Es gibt erst mal einige Fragen zu klären. Suche doch dann im Internet mal nach "Besteuerung von Lebensversicherung ..." (je nachdem vor 2005 etc.) Eine ist steuerfrei z.B. vor 2005 etc., die andere nicht.

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Hier hilft nur eins: Verschiedene Händler aufsuchen, Angebote machen lassen - falls ihr finanzieren wollt, incl. Finanzierungsangebot. Parallel hierzu zur Bank gehen und nachfragen. Dabei erst mal im Internet die tagesaktuellen Zinsvergleiche ansehen. z.B. hier: http://www.geld.de/suche/?suchergebnis=Kredit&cType=SEM&lp=kredit2&gclid=CKr367r40Z8CFVSJzAodPHjcCQ Dann gibt es vielleicht Argumente bei der Bank! Viel Glück!

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Ich habe dies noch nie gehört, die Seite deutsche-rentenversicherung.de gibt hier auch keine richtige/ vollständige Auskunft. Tipp: Suche eine kostenlose Beratungsstelle der Dt. Rentenversicherung in deiner Nähe. Findest du nichts, rufe doch das Servicetelefon der Dt. Rentenversicherung an und lasse dir die Anschrift und Tel.-No. geben. Hier der Link zum Servicetelefon: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/DRVB/de/Inhalt/Servicebereich2/Buergerservice/servicetelefon.html Ich würde hier ausschließlich fachlichen Rat einholen.

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Solltest Du mehrere Jobs haben und diese verschweigen, würdest (was Du ja sicher nicht tust), so wäre der Arbeitgeber auf der sicheren Seite und würde Dir über die Lohnsteuerkarte 6, die Lohnsteuer berechnen. Ich denke nicht, dass er beabsichtigt dies gleich zu tun, sondern nur im o.g. Falle. Aber frage ihn ruhig diesbezüglich. Dieses Recht hast Du ja. Lohnsteuerklasse 6 ist die höchste Steuer.

Aber irgendwie ist es trotzdem Quatsch, zumal Du ihm dieses ja ohnehin unterschreiben mußt.

Ich habe viele Jahre PW hinter mir und dies niemals verlangt.

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Schneeballsystem oder Pyramidensystem werden Geschäftsmodelle bezeichnet, die zum Funktionieren eine ständig wachsende Zahl Teilnehmer benötigen. Gewinne für Teilnehmer entstehen beinahe ausschließlich dadurch, dass neue Teilnehmer in den Systemen mitwirken und Geld investieren. (Dies ist jedoch illegal!). Ganz einfach erklärt. A verdient an B B an C und A wiederum an B+C. Der letzte im Glied, der keinen als Anleger gewinnen kann, verdient nichts.

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