Wann? Während der Laufzeit oder danach? Im Normalfall besteht immer die Möglichkeit mit der Bank zu reden und eine Finanzierung während der Laufzeit zu switchen. Allerdings ist das regelmäßig mit einem monetären Nachteil verbunden. Zum einen oft mit einer Bearbeitungsgbühr, zum anderen mit einer geringeren Abzinsung der fälligen Restraten, was zu einem erhöhten Ablösewert führt. Zu Deutsch: Möglich ja, auch während der Laufzeit, aber immer mit einem finanziellen Verlust verbunden.

Nach Auslauf der Finanzierung steht ein fester Betrag als Ballonrate. Ob eine Rückgabe möglich ist, ergibt sich aus der gestaltung und AGB des Finanzierungsvertrags.

Wenn Rückgabe, dann aber regelmäßig nur mit einer Fahrzeugbewertung. Ist der Wagen mehr wert wird der Händler die Bewertung zu seinen Gunsten gestalten, ist er weniger wert droht die Nachzahlung. In diesem Fall gilt: verhandeln...

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Hier findest Du einen Artikel, der einen Blick hinter die Kulissen der Kalkulation gibt:

http://www.leasing-richtig-vergleichen.de/autoleasing-verschieben-und-verschleiern-die-gaengige-praxis-ng

Könnte hilfreich sein um durchzusteigen.

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Die "Null Prozent"-Finanzierungen gehen so gut wie immer zu Lasten des erzielbaren Nachlasses. Insofern ist das meistens Augenwischerei. Info zu dem Thema gibts hier: http://www.leasing-richtig-vergleichen.de/autoleasing-verschieben-und-verschleiern-die-gaengige-praxis-ng

Grundsätzlich immer erst den Barzahlerpreis verhandeln. Wenn der fest steht, kann man nach Finanzierungsmöglichkeiten fragen. Nur so ist es möglich, die Einpreisung von Fahrzeug und Finanzierung zu trennen um beides für sich zu bewerten. Wenn dann der Zins incl. aller Nebenkosten für die Finanzierung günstiger ist als die erzielbare Rendite möglicher Geldanlage (nach Steuern!), kann sich eine Finanzierung per Händlerbank lohnen. Gibts ab und zu mal als echte Verkaufsunterstützung.

Ich hab z.B. vor einigen Jahren als Zweitauto mal nen smart-Vorführer angeschafft, den ich eigentlich cash zahlen wollte. Nachdem der Kaufvertrag schon unterschrieben war hat mich der Verkäufer auf eine Sonderfinanzierung aufmerksam gemacht, mit echten 1,9%. War für damals ein echt guter Satz, da die Anlagezinsen zu der Zeit noch bei 7-8% lagen. Da hab ich nicht lang überlegt und das Auto trotzdem finanziert. Die dadurch frei gebliebene Summe hab ich parallel angelegt. War ein guter Deal :-)

Hoffe ich konnte helfen...

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Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (AfA) hat mit der tatsächlichen Nutzungsdauer in der Praxis oft nur wenig zu tun. Dass die Abschreibung über 8 Jahre (AfA Tab. 85.99) beim heutigen Technikfortschritt seitens der Finanzbehörden vielleicht etwas lang angesetzt ist, kann gut sein.

Der tatsächliche Wertverfall hat mit der Entscheidung "Kauf oder Leasing" aber nichts zu tun. Es sei denn, das Geschäft läuft gut und Du hast vor, das Gerät über eine höhere Leasingrate schneller abzuschreiben (das kriegst Du über Leasing in nicht mal 3,5 Jahren geregelt.)

Bei dem, was Du dann hinterher mit dem Gerät machst, bist Du am Anschluss bei beiden Möglichkeiten flexibel. In Anbetracht des Wertverlusts technischer Geräte würde ich eher mit kurzer Laufzeit leasen und den steuerlichen Effekt von Beginn an mitnehmen und nicht erst dann, wenn Du das Ding nach 4 Jahren mit Buchverlust verkaufst.

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Guten Morgen! Nein, gibts nicht, da diese Werte von den Herstellerbanken ständig angepasst werden und es sich meistens nur um Empfehlungen handelt, von denen die Verkäufer in den Autohäusern bei vielen Marken auch etwas abweichen können. Letztlich hilft nur konkretes Nachfragen, mit welchem RW kalkuliert wurde. Und zwar in € - nicht in % angeben lassen, da einige vom Listenpreis und andere vom Kaufpreis ausgehen. Hier gibts noch einen konkreten Tipp zum Thema Restwert: http://www.leasing-richtig-vergleichen.de/der-kalkulierte-restwert-ein-teurer-klotz-am-bein

Ein Anhaltspunkt für mögliche Restwertentwicklungen gibts über die Schwacke-Bewertung. (Online unter schwacke.de). Ein vergleichbares Fahrzeug auswählen, und anhand der Kalkulation rückrechnen, wie hoch der Wertverlust in etwa ausfällt.

Allerdings ist die richtige Restwertkalkulation immer eine Kaffeesatz-Leserei. Fahrzeugtypen und Bauarten können heute Top sein, und schon morgen ein totaler Flop. (Wie z.B. die zur Zeit sehr hippen und hoch eingewerteten "SUV´s", die meiner Prognose nach in den nächsten Jahren aber aus okölogisch/ökonomischen Gesichtspunkten sehr stark an Wert verlieren werden.)

Ich hoffe ich konnte helfen.

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Guten Morgen! Das ist ein komplexes Thema. Die Aussagen die hier bislang gefallen sind, kann ich nur bestätigen - mit Ausnahme des "99,- € smart". Auch - und gerade- bei solchen Dumping-Raten-Angeboten liegt der Teufel meistens im Detail, so dass es hinterher teuer werden kann.

Ich biete zu diesem Thema einen kostenlosen Praxisratgeber zum download an. Hier ist sicher der eine oder andere weiterführende Tipp dabei. http://www.leasing-richtig-vergleichen.de/kostenloser-praxis-ratgeber-augen-auf-beim-kfz-leasing

Meine genrelle Ansage für Privatpersonen: Am besten eine saubere Finanzierung ggf. mit erhöhter Schlussrate - da ist alles von vorneherein geregelt und es wartet im Normalfall keine böse Überraschung mehr. Ich hoffe ich kann Dir damit weiterhelfen. Frohe Weihnachten!

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Das solltest Du eher einen Steuerberater fragen, der die Art und den Umfang deines Nebengewerbes kennt.

Der Reihe nach: Das FA kann zwar im Grundsatz nicht darauf verweisen, dass Dir ja ein Dienstwagen zur Verfügung steht (kann ja sein dass die Nutzung zu diesen Zwecken nicht genehmigt ist). Falls Dir der Wagen aber uneingeschränkt zur Verfügung steht, wäre das bei einem reinen Nebengewerbe schon mal der erste Angriffspunkt. Grundsätzlich muss für den steuerlichen Ansatz von Investitionsgütern eine betriebliche Notwendigkeit bestehen. Hier wird das FA sicher einhaken. Dass diese bei einer benötigten KM-Leistung von 3000 p.a. zumindest nicht für nen PKW in der genannten Kategorie besteht, wird der erste Einwand werden. Zumindest nicht bei einem normalen PKW, schon dreimal nicht bei einem "Spaßfahrzeug" wie Cabrio, Oldtimer oder ähnlichem.

Falls Du aber z.B. ne Nebenerwerbsbäckerei hast und dafür nen Lieferwagen brauchst, fiele der Nachweis der betrieblichen Notwendigkeit schon mal leichter.

Grundsätzlich gilt immer die Nachweispflicht einer Gewinnerzielungsabsicht - und dann irgendwann auch mal ein Gewinn, der sich aus der Nebentätigkeit ergibt. Als reines "Steuervermeidungsmodell" ein Auto anzuschaffen um sich dann über nen konstruierten steuerlichen Ansatz ein Spaßmobil zu genehmigen - das wird eher schwierig werden.

Falls es darauf hinausläuft - wovon ich bei der genannten Konstellation einfach mal ausgehe... Wenn Du zum Thema Leasing an sich noch Tipps brauchen kannst, kommst Du unter www.leasing-richtig-vergleichen.de auf einige wertvolle Tipps.

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... hier ist das System nochmal genau erklärt:

http://www.leasing-richtig-vergleichen.de/autoleasing-verschieben-und-verschleiern-die-gaengige-praxis-ng

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in der aktuellen Situation auf dem Kapitalmarkt tendiere ich zur Barzahlung - solange die Liquidität nicht wirklich anderweitig eher gebraucht wird.

Ansonsten: erst handeln (wie Charli treffend erläutert hat), dann nach der Finanzierung fragen. Die Hausbank oder freie Banken sind dann oftmals günstiger als die herstellereigenen Banken.

Hier noch ein Link der Dir evtl. weiterhelfen könnte: http://www.leasing-richtig-vergleichen.de/autoleasing-verschieben-und-verschleiern-die-gaengige-praxis-ng

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Das Eigenkapital erklärt sich durch den Begriff an sich schon von selbst. Das "eigene vorhandene Kapital"., sprich die Substanz der Firma an Sachwerten wie Geldmitteln, Guthaben und Grundstücken, abzüglich Fremdkapital.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapital

Die Eigenkapitalquote ist für eine geplante Finanzierung definitiv eine sehr wichtige Kennzahl, da dieser Wert stark Dein Rating beeinflusst. Und je besser das Rating, desto besser die Kreditkonditionen und die Wahrscheinlichkeit, auch einen solchen zu bekommen.

Aber noch eine persönliche Anmerkung von mir: als Selbständiger, der noch dazu eine finanzierte Erweiterung plant, solltest Du mit diesen Grundbegriffen der Betriebswirtschaft vertraut sein. Wenn nicht ists ja keine Schande, aber dann empfehle ich Dir dringendst den Gang zum Steuerberater (Bilanzerstellung) und Unternehmens/Gründungsberater - ansonsten wirst Du in Teufels Küche kommen...

Viel Erfolg mit Deiner Selbständigkeit!

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Kann man nicht pauschal beantworten - hängt zum einen wie immer von den Konditionen und zum anderen von Deinen betrieblichen Gegebenheiten und Zielsetzungen ab.

Willst Du das Fahrzeug länger fahren und übernehmen, oder einfach nur wieder hinstellen und nichts mit der Verwertung zu tun haben? (letzteres ist praktisch, aber nicht unbedingt "günstig".)

Wie sieht Deine Liquiditäts- und Ertragssituation aus? Bei gutem Geschäftsgang kann sich Leasing durchaus rechnen, nämlich dann, wenn Du über eine bewusst höhere Leasingrate mehr steuermindernden Aufwand schaffst, als es die AfA zulassen würde (AfA bei PKW 1/6 des KP jährlich).

@billy - das ist der Unterschied zwischen kauf und Leasing - mit einem entsprechend gestalteten Leasingmodell kannst Du über eine höhere Rate mehr in die Kosten pumpen als über die normale AfA.

Fazit: Das klassische "ich-will-meine-Rate-monatlich-so-niedrig-wie-möglich-leasing" rechnet sich nur in den allerseltensten Fällen. Wenn dagegen dank guter Ertragskraft auch genug Liquidität vorhanden ist um auch höhere Raten zu bedienen (wovon man ausgehen sollte wenn als Alternative ein Barkauf geplant ist), kann es sich bei richtiger Gestaltung und Beachtung von ein paar Voraussetzungen definitiv rechnen.

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Dringende Empfehlung: Immer ERST den Barzahler-Preis verhandeln und erst DANACH nach Finanzierungsmöglichkeiten fragen. Surftipp zum Thema mit mehr Infos hierzu:

http://www.leasing-richtig-vergleichen.de/autoleasing-verschieben-und-verschleiern-die-gaengige-praxis-ng

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Also mir ist diese Praxis jetzt nicht direkt bekannt, ich will aber nicht ausschließen dass ggf. versucht wird, hier auf einen bestimmten Lieferanten hinzuarbeiten - und das vielleicht eher mit "inoffiziellem" Hintergrund... Vorstellen kann ich mirs ehrlich gesagt aber nicht, weil gerade im Leasingbereich ein aktives Mitwirken des Leasinggebers bei der Auswahl des Lieferanten dem LG unter Umständen ganz schöne Probleme bereiten kann, nämlich dann wenn es um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen geht. Üblicherweise wird die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die LG via AGB auf den Leasingnehmer abgewälzt. Schreibt der LG einen Lieferanten vor, ist diese Abwälzung in der Regel eine unangemessene Benachteiligung des Leasingnehmers. D.h. man könnte im Garantiefall evtl. sogar die Ratenzahlung mindern oder aussetzen, analog dem normalen Mietrecht, was sonst nicht geht. Aber warum gerade die akf? es gibt tonnenweise andere gute Gesellschaften auf dem Markt. Auto aussuchen, freie Leasinggesellschaft suchen - fertig. (PS: Tipp am Rande: eine bestimmte Gesellschaft (vorsichtig formuliert) betreibt Konditionskosmetik über vorgezogenen Vertragsbeginn und die quartalsweise Bündelung des Rateneinzugs - und das im Voraus. Das kostet zusätzlichen Zinsaufwand!

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Hallo! Wie die Kollegen schon gesagt haben - zum Händler brauchst Du erstmal überhauopt nichts mitzunehmen. Das Thema Leasing für Dich als Privatperson würde ich mir allerdings gründlich überlegen. Hier findest Du hierzu noch einige Tipps: http://www.leasing-richtig-vergleichen.de/category/infos-fuer-privatpersonen

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@gtbasket - schreib doch bitte nicht mal so pauschal "geht nicht", wenn Du keine Ahnung hast ob es tatsächlich so ist , oder nicht. Es gibt sehr wohl Leasinggesellschaften, bei denen ein Wechsel der Abrechnungsvariante möglich ist. @TO: Am Besten nicht hier erkundigen, sondern direkt beim Leasinggeber, dort erhältst du schnell die zutreffendste Antwort. Im Regelfall ist eine Umstellung nicht vorgesehen, allerdings gibt es Ausnahmen, was aber vom Goodwill der L-Gesellschaft abhängt. Eine nachträgliche Vertragsanpassung kostet aber meistens eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Unabhängig von der Grundsatzfrage, inwiefern Du Dir als Privatperson mit einem Leasingvertrag was Gutes getan hast, warum eine Umstellung? RW-Verträge sind nicht zwingend schlechter als KM-Verträge. Es kommt bei beiden auf eine vernünftige Gestaltung, d.h. eine reelle Restwertkalkulation an, da Du de facto am Schluss unterm Strich immer das Wertverlustrisiko trägst - ob direkt oder indirekt.

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@mig112: tolle Antwort - zeugt vor allem von immensem fachlichen Sachverstand ;-)...

Aus den Erfahrungen von 10 Jahren Leasing bei Daimler: Schwacke ist ein guter Anhaltspunkt, allerdings auch nicht das Evangelium. Hier gilt: als "Puffer" immer ein paar Prozent vom errechneten Schwacke-Wert abziehen, damit man auf der sicheren Seite bleibt. Vor allem beim RW-Vertrag bei geplanter Übernahme des Wagens. Die Wertentwicklung von Fahrzeugen vorherzusagen ist in der heutigen Zeit generell schwierig, weil es immer abhängiger von Trends und gesamtwirtschaftlichen Zyklen wird. Wenn auch aktuell z.B. die gehypten SUV´s durchwegs sehr hoch bewertet werden kann es auch durchaus sein, dass die Restwerte in den nächsten 3-4 Jahren ziemlich in den Keller sacken. Nämlich dann, wenn auch der Letzte versteht dass diese Art Fahrzeug wirtschaftlich und ökologisch an sich total Panne sind. (Soll jetzt keine Kritik an den SUV-Nutzern sein, gefallen tun mir die Dinger ja auch irgendwie - aber aus den vorgenannten Gründen würde ich mir nie so ein Teil anschaffen - ist nur eine rationale Einschätzung von mir). Generell: je "gängiger" ein Fahrzeug ist, desto eher hält sich der Wert. Wichtiger Faktor ist auch die Farbe (ein schwarzer oder silberner A6 verkauft sich besser als ein roter) und die Wirtschaftlichkeit der Motorisierung (ein A6 2.5 TDI geht besser weg als der 6-Zylinder Benziner). Ganz wichtiger Faktor ist die sog. "Modellpflege". Wenn innerhalb der Leasingzeit ein Modellwechsel ansteht, kannst Du generell schon mal einiges an Wertverlust abziehen. Aus diesem Grund unbedingt berücksichtigen wie lange die aktuelle Variante schon auf dem Markt ist, und für wann die nächste Modellpflege ansteht. Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

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Zunächst einmal ein paar Klarstellungen: Beim Leasing ist das Risiko nahezu IMMER auf den Leasingnehmer verlagert. Sei es direkt in Form von Klauseln über Restwertausgleich, oder eben indirekt wenn bei Fahrzeugrückgabe bei einem Kilometervertrag die Differenz zum Marktwert über mehr oder weniger überhöhte Nachberechnungen wg. nicht Alter u. Laufleistung entsprechendem Zustand erfolgt. Damit beschäftigen sich dann regelmäßig die Gerichte. Kein Leasinggeber der Welt ist bereit dieses Risiko dem Leasingnehmer abzunehmen und seine gesamte Marge nach Vertragsauslauf zu verspielen, weil er eine überteuerte Kröte schlucken muss. Das ist mal die Realität, alles andere ist Theorie.

Stichwort "Restwert garantieren lassen"... Hierzu habe ich einen ausführlichen Artikel auf meiner Infoseite: Werbung durch Support gelöscht . Eine echte Kaufoption kann bei Leasing regelmäßig nicht eingeräumt werden, da derartige Regelungen gegen den Leasingerlass des BMF verstoßen und dazu führen können dass aus dem Leasingvertrag ein bilanziell völlig anders zu behandelndes "Abzahlungsgeschäft" wird. Im gewerblichen Bereich könnten solche Kaufoptionen je nach Ausgestaltung sogar als Steuerhinterziehung bewertet werden. Also - Vorsicht bei solchen Konstrukten... Erste Kernfragen für eine vernünftige Antwort sind folgende: Privat oder gewerblich? Soll das Auto nach Vertragsablauf übernommen und weiter genutzt, oder an den Händler zurückgegeben werden? Um welche Marke handelt es sich? Wird das Fahrzeug über einen freien oder einen Markenhändler erworben?

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@gtbasket: ...ruhig, Brauner... wer wird denn gleich dramatisch werden... @ TO: Zunächst: Wenn der Vertrag schon in 1 Woche ausläuft, bist Du wirklich sehr früh dran...

Bevor Du Dir überhaupt über die Abwicklung Gedanken machst, gilt es erst mal folgende Frage zu klären: Ist es überhaupt sicher, dass Du den Wagen a.) generell überhaupt b.) zum kalkulierten Restwert bei der Leasinggesellschaft bzw. dem Händler ablösen kannst..!?

In der Praxis hast Du beim Leasing nämlich generell kein Anrecht darauf, das Auto nach Vertragsablauf zu erwerben. Das ist reines Goodwill des LG oder des Händlers (je nach Konstellation). Und die werden üblicherweise nicht so einfach die Möglichkeit sausen lassen, selbst einen Mehrerlös zu erzielen. Hier mal ein link zum Thema aus meiner Beraterwebsite: Werbung durch Support gelöscht

Sollte dieser Punkt definitiv geklärt sein gibt es an sich nur den sauberen Weg mit Deiner Hausbank zu reden, den Eventualfall zu schildern und dann wenn Du einen Käufer hast mittels einer Zwischenfinanzierung Deiner Hausbank das Fahrzeug ordentlich beim LG abzulösen. Im Regelfall wird die Hausbank dann die Summe an den LG überweisen und den Brief vereinnahmen. Nur so hast Du das "juristische" Eigentum am Fahrzeug erlangt, welches die Voraussetzung dafür ist, überhaupt einen gültigen Kaufvertrag mit dem Käufer abschließen zu können. Im nächsten Step wirst Du mit dem Käufer die Zahlung des Kaufpreises direkt an die Bank vereinbaren, diese wiederum bestätigt dem Käufer schriftlich, dass der KFZ-Brief nach Eingang des Betrages X an ihn versandt wird (Treuhandauftrag). Aber wie gesagt: erst mal klären ob und zu welchem Preis das Fahrzeug tatsächlich abgelöst werden kann. lg, Ron

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Hallo! - das kann völlig unterschiedlich sein, die Händler sind von Herstellerseite zwar oft angehalten, die hauseigenen Finanzierungsprodukte zu nutzen, aber de facto haben die meisten Händler eine ganze Reihe verschiedenster Finanzierer im Haus.

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Theoretisch grundsätzlich mal ja, wenn man dem Finanzamt eine Notwendigkeit glaubhaft machen kann. Dann kannst Du auch ein älteres Fahrzeug betrieblich geltend machen. Mir stellt sich allerdings die Sinnfrage. Weshalb eine alte Kiste mit 1% vom BLP mit Fleiß versteuern, wenn quasi fast keine AfA mehr geltend gemacht werden kann und es auch keine echte Notwendigkeit dafür gibt? Verdienst Du zuviel Geld und zahlst gerne Steuern?

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